
So erhält Ihr Gast schnell bei einem Storno oder Schaden in der Unterkunft von der ERGO Reiseversicherung sein Geld zurück
Das Leistungsversprechen
Die ERGO Reiseversicherung AG hat sich zum Ziel gesetzt, Schäden schnell und zuverlässig zu regulieren. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, wie Sie dazu beitragen können, dass Ihr Gast schnellstmöglich zu seiner Erstattung kommt.
Was müssen Sie tun, wenn Ihr Gast storniert oder früher abreist?
1. Schaden möglichst gering halten und unverzüglich anzeigen.
Ihr Gast möchte stornieren?
Die Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung berät bei medizinischen und allgemeinen Stornofragen. Eventuell kann das Storno sogar vermieden werden!
Bitte sagen Sie Ihrem Gast, dass er die Telefonische Stornoberatung anrufen oder online Kontakt aufnehmen soll:
+49 (0) 89 4166 – 1839
https://www.reiseversicherung.de/de/schaden-service/vor-der-reise/index.html
2. Rechnungserstellung:
Bei einer Stornierung oder früheren Abreise Ihrer Gäste erstellen Sie bitte die notwendige Stornokostenrechnung/ Mietausfallrechnung gemäß Ihren AGB. Eine eventuelle Weitervermietung - auch anteilig - wird dabei herausgerechnet und nicht in der Stornokosten-Erstellung berechnet. Auch sogenannte "ersparte Aufwendungen" müssen Sie berücksichtigen.
Der Gast zahlt die verbindlichen Stornokosten immer an Sie bzw. direkt an seinen Gastgeber, da beide einen Beherbergungsvertrag geschlossen haben.
Wenn Ihr Gast einen gültigen Versicherungsvertrag mit der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen hat (fristgerechter Abschluss und Bezahlung) und zudem einen versicherten Rücktrittsgrund hat, bekommt er seine Stornokosten von der Versicherung erstattet.
Vorgehensweise bei Schäden in der Wohnung oder Schlüsselverlust
Wenn Ihr Gast in der Ferienunterkunft einen Schaden verursacht oder seinen Schlüssel verloren hat, erstellt der Geschädigte die erforderliche Rechnung und der Gast bezahlt diese erst einmal an ihn. Von der ERGO Reiseversicherung erhält er sein gezahltes Geld zurück.
Was muss der Gast bei der ERGO Reiseversicherung einreichen?
Der Gast reicht bitte immer seine vollständigen Unterlagen bei der ERGO Reiseversicherung ein. Es ist hilfreich abzuwarten, bis alle Unterlagen vollständig da sind und zusammen einzureichen. Bevor nicht alles komplett ist, wird der Schaden nicht bearbeitet und auch kein Geld gezahlt.
Bei einem Rücktritt von der Reise:
- Versicherungsnachweis, z.B. Police oder Kopie vom Kontoauszug
- Original-Buchungsbestätigung des Hotels, Vermieters oder Reiseveranstalters
- Original-Stornokostenrechnung des Hotels, Vermieters oder Reiseveranstalters
- Ggf. Original-Fahrscheine, Flugtickets, Eintrittskarten o.ä.
- Nachweis zum Rücktrittsgrund, z.B. ein Arztattest, eine Kopie der Sterbeurkunde, eine Kopie des Kündigungsschreiben o.a.
- Eine Bestätigung des Vermieters, dass nicht weitervermietet werden konnte
Zusätzlich bei einem Reiseabbruch:
- Angabe des genauen Datums, an dem die Reise abgebrochen wurde
- Nachweis über die Höhe der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
- Nachweis über die Mehrkosten der Rückreise (z.B. zusätzliche Fahrscheine)
- Nachweis zum Grund des Abbruchs, z.B. das Arztattest vom Arzt am Urlaubsort
Bei anderen Schäden:
- Versicherungsnachweis
- Original-Rechnungen des Geschädigten
Die Originalbelege sind per Post oder per Mail zusammen mit einem ausgefüllten Schadensformular an die Leistungsabteilung ERGO Reiseversicherung AG einzureichen oder per per Scan im Onlinebereich hochzuladen.
Prüfung und Erstattung
Die ERGO Reiseversicherung prüft jeden einzelnen Versicherungsfall. Wenn es sich um einen versicherten Schadensfall handelt, erstattet sie dem Gast seine entstandenen Kosten, ggf. abzüglich der Selbstbeteiligung von 20 % bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung.
Falls Sie für die Bearbeitung des Stornos Gebühren verlangen, sind diese nicht im Leistungsumfang enthalten und werden nicht erstattet.
Kontakt ERGO Reiseversicherung AG
Ihr Gast hat Fragen zu den Produkten oder zur Schadenregulierung im Allgemeinen?
Das Service-Center gibt telefonisch oder per Mail Auskunft:
+ 49 89 4166 - 1802
Mo.-Fr. von 7 bis 21 Uhr, Sa. von 9 bis 16 Uhr
contact@ergo-reiseversicherung.de
Telefonische Stornoberatung
Ihr Gast kann seine Reise vielleicht nicht antreten? Geben Sie seinem Urlaub eine zweite Chance. Er möchte bitte die Telefonische Stornoberatung anrufen:
Tel.: +49 89 4166-1839
Mo.-Fr. von 7 bis 21 Uhr, Sa. von 9 bis 16 Uhr
Schadenmeldung online für die Reiserücktrittskosten-Versicherung:
https://portal.reiseversicherung.de/web/de_erv_customer/schaden-reiserucktrittsversicherung
Alle Schadenformulare als Online-Formular oder als PDF zum downloaden, ausdrucken oder an den Gast weiterleiten:
https://www.reiseversicherung.de/de/schaden-service/nach-der-reise/uebersicht-schadensformulare.html
Adresse zur Schadenbearbeitung und zum Einreichen der Original-Dokumente:
ERGO Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Postfach 800545
81605 München

Ärztliche Bescheinigung
Bei einem Rücktritt von der Reise wegen Krankheit oder Unfall benötigt die ERGO Reiseversicherung ein vom behandelnden Arzt ausgefülltes Formular. Diese „Ärztliche Bescheinigung“ finden Sie hier zum Download:
https://portal.reiseversicherung.de/documents/118439/156803/Aerztl_Bescheinigung.pdf
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