Neue ERGO Corona-Reiseversicherung mit Quarantäne-Schutz

Frau im home-office und in Corona-Quarantäne träumt von Urlaub in Deutschland. Die Stornokosten zahlt die neue ERGO Reiseversicherung Corona-Zusatz-Schutz Ergänzungs-Versicherung Covid-19

Der neue Covid-19 Ergänzungs-Schutz ab 8.2.2021


Warum eine neue Corona-ReiseVersicherung?

In Zeiten der Corona-Pandemie sind Urlauber immer sicherheitsbewusster geworden. Reiseversicherungen werden öfter abgeschlossen - gerade auch beim Urlaub in Deutschland.

 

Genau wie andere Versicherungen hat die ERGO Reiseversicherung in ihren Bedingungen den sogenannten "Pandemie-Ausschluss". Da die WHO im März 2020 Covid-19 zur Pandemie erklärt hat, bedeutet das, dass seitdem die Stornokosten, die bei einem Rücktritt im Zusammenhang mit Corona anfallen, nicht gezahlt werden.

 

Gäste verlangen aber genau diesen Schutz. 

 

Deshalb brachte die ERGO Reiseversicherung im vergangenen Sommer die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 auf den Markt, die im Deutschland-Tourismus zu jeder Storno- und StornoPlus-Versicherung ZUSÄTZLICH abgeschlossen werden konnte. Ebenso zu allen anderen Versicherungen für Einzelreisende und Familien, in der eine Reiserücktritts-Versicherung enthalten war. Diese Ergänzungs-Versicherung wird jetzt durch den neuen Ergänzungs-Schutz abgelöst.

Hand mit Handy und Corona-WarnApp für Urlaubsplanung mit Corona Covid-19 Zusatzversicherung der ERGO Reiseversicherung

Verbesserter Versicherungsschutz rund um Covid-19


Bisherige leistungen bleiben im Ergänzungs-Schutz Covid-19 bestehen

Im Rahmen der Stornokosten- und /oder Reiseabbruch-Versicherung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten und Stornogebühren bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 erstattet.

 

Neben dem versicherten Reisenden können auch die Angehörigen den Versicherungsfall auslösen, z.B. Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Geschwister, Großeltern, Tanten, Onkels, Nichten, Neffen, Schwäger und Schwägerinnen. Als Leistungsnachweis reicht ein positives Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung aus. 

neue zusätzliche Leistungen rund um Corona

Versicherungsschutz besteht in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung der Hauptversicherung (z.B. Storno-Versicherung für Urlaub in Deutschland) bei:

  • Persönlicher und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
  • Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur
  • Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur
  • Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind, werden zusätzliche Unterkunftskosten bis 1.000 EUR pro Person erstattet.

Als Nachweis für den Rücktrittsgrund Quarantäne wird ein behördlicher Nachweis benötigt, z.B. vom Gesundheitsamt.

 

NEU bei Reisen ins Ausland:

Der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 gewährt auch dann Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung wegen Covid-19 vorliegt.

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Und was ist, wenn jemand die Corona-Impfung nicht verträgt?

Impfunverträglichkeit ist schon immer ein versicherter Rücktrittsgrund in der "normalen" Reiserücktritts-/Storno-Versicherung.
 

Was kostet die neue CORONA-Zusatz-Versicherung?

Den Ergänzungs-Schutz Covid-19 für eine einzelne Reise gibt es in zwei Varianten.

 

mit Selbstbeteiligung = 13 EUR

ohne Selbstbeteiligung = 15 EUR

 

Es handelt sich hierbei um Pauschalpreise.

Der Ergänzungs-Schutz gilt für max. 9 Personen.

Die Höhe der Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis in der Erstversicherung (Reiserücktritts-/Storno-Versicherung).

  

Achtung: Der Tarif muss immer so gewählt werden, dass er zur bestehenden Erstversicherung passt.

 

Da in der Storno- und StornoPlus-Versicherung für Urlaub in Deutschland eine Selbstbeteiligung enthalten ist, muss auch für den Ergänzungs-Schutz die Variante MIT Selbstbeteiligung ausgewählt werden.

 

Der korrekte Tarif für Gäste, die sich für ein "Deutschland-Produkt" entschieden haben, kostet also 13 EUR.

Roter Kreis mit Mein Tipp für die neuen Camping-Reiseversicherungen der ERGO

 

Alle Online-Buchungssysteme und Buchungsmodule, wo der Corona-Zusatz-Tarif buchbar ist, werden zum

8.2.2021 AUTOMATISCH umgestellt! 

 


Wie kann die Zusatz-Versicherung gebucht werden?

Auch der neue Ergänzungstarif ist ausschließlich online buchbar! Voraussetzung für den Ergänzungs-Schutz ist wie bisher ein bestehender Reiseschutz bei der ERGO Reiseversicherung!!

 

1. Die Corona-Zusatz-Versicherung ist im bestehenden Buchungsassistenten für Urlaub in Deutschland integriert. 

Gäste können sich so sehr einfach für eine Haupt-Versicherung (Storno- oder StornoPlus-Versicherung) entscheiden und den Ergänzungs-Schutz Covid-19 gleich in einem Buchungsvorgang mit dazu buchen. 

Bitte den Link bei Bedarf bei mir anfordern >>

2. Es gibt weiterhin einen zusätzlichen Buchungsassistenten NUR für den Ergänzungs-Schutz Covid-19. 

Der zusätzliche Buchungsassistent ist interessant für die Urlauber, die bereits eine Reiserücktritts-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben. Gastgeber, die in ihrem Online-Buchungsprozess nur die Storno- und StornoPlus-Versicherung anbieten, können ihren Gästen im Nachhinein über den separaten Buchungslink die Zusatz-Versicherung anbieten.

Bitte den Link bei Bedarf bei mir anfordern >>

Ergänzungstarif für Jahresversicherungen

Wenn Urlauber bereits eine Jahres-Reiseversicherung bei der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben, dann können sie ihre jeweilige Reise zusätzlich mit dem Ergänzungstarif Covid-19 für eine einmalige Reise absichern.

 

Für Neuabschlüsse einer Jahres-Reiseversicherung kann der Ergänzungs-Tarif Covid-19 gleich als Jahrespolice hinzugebucht werden. Die Preise hierfür sind:

 

Mit Selbstbeteiligung = 17 EUR

Ohne Selbstbeteiligung = 19 EUR

 

Bitte den Link für die Jahres-Versicherung bei Bedarf bei mir anfordern >>

Was ist nicht versichert?

Keinen Versicherungsschutz gibt es weiterhin bei:

  • einer Angst vor einer möglichen Ansteckung und Erkrankung.
  • generellen Reise- und Beherbergungsverboten.

Versicherungsbedingungen

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Versicherungsbedingungen
VB_Ergaenzungs-SchutzCovid-19.pdf
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Abschlussfrist

Die Versicherung sollte am besten sofort bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss ist noch bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt möglich. Bei Buchung der Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss noch innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.


Was ist mit Urlaubern, die eine bestehende Ergänzungs-versicherung Covid-19 umbuchen möchten?

Urlauber, die die bisherige Ergänzungs-Versicherung Covid-19 abgeschlossen haben und nun den Abschluss des neuen Ergänzungs-Produktes wünschen, um in den Genuss der erweiterten neuen Leistungen zu kommen, wenden sich bitte an unser Service-Center. Die 9-stellige Versicherungsnummer ist für ein Upgrade erforderlich.

 

Telefon Service-Center: 089 - 4166 1767

contact@ergo-reiseversicherung.de

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