
Warum noch einen Covid-19 ZusatzSchutz?
Krankheit, Pandemie, Quarantäne
Sind Krankheiten nicht sowieso in der Rücktritts-Versicherung drin?
"Wenn ich an Covid-19 erkranke, dann habe ich doch eine Krankheit. Und das ist doch sowieso in meiner Reiserücktritts-Versicherung versichert. Wozu brauche ich dann noch eine extra Corona-Zusatz-Versicherung?" Diese Frage stellen sich so manche Urlauber.
Hier möchte ich Aufklärung geben über "Pandemie-Ausschluss", Quarantäne-Maßnahmen, Temperaturkontrollen am Flughafen, Leistungsausschluss bei Reisewarnungen und noch mehr rund um Corona.
Es ist richtig, dass Covid-19 eine Krankheit ist und dass eine unerwartete schwere Erkrankung einer der klassischen und wichtigsten versicherten Rücktrittsgründe in der Reisekosten-Rücktrittsversicherung ist.
Aber Achtung: bitte das berühmte "Kleingedruckte" lesen!
Fast alle Reiseversicherungen - auch die ERGO Reiseversicherung - haben in ihren Versicherungsbedingungen allgemeine Ausschlüsse definiert. Dazu gehört neben Krieg und Atomunglücken eben auch eine Pandemie.
Solange Covid-19 eine "normale" Krankheit war, war in der üblichen Stornokosten-Versicherung auch eine Erkrankung mit dem Coronavirus versichert. Aber seitdem die WHO im März 2020 Covid-19 zur Pandemie erklärt hat, war diese Corona-Erkrankung von einem Tag auf den anderen eben nicht mehr enthalten.
Diese Lücke schließt der Ergänzungs-Schutz Covid-19!
Wenn also ein Urlauber oder einer seiner Angehörigen positiv auf das Coronavirus getestet wird, werden die Stornokosten der Reise nur dann erstattet, wenn der Zusatz-Schutz Covid-19 mit abgeschlossen wurde. Dasselbe gilt für Todesfälle innerhalb der Familie.
Absicherung von Quarantäne-Maßnahmen
Seit Corona gibt es Risiken, die es früher gar nicht gab und die jetzt nur mit dem Ergänzungs-Schutz abgedeckt werden können. Quarantäne war bis zum Frühjahr 2020 in Deutschland überhaupt kein Thema. Nur ganz wenige Menschen hatten überhaupt so ansteckende Krankheiten, dass sie in Quarantäne mussten. Nun kann es aber praktisch jeden von uns treffen: ein Anruf vom Gesundheitsamt oder einer anderen Behörde, die den Reisenden mitteilt, dass Kontakt mit einer infizierten Person bestand und dass deshalb häusliche Quarantäne angeordnet wird.
Ebenso kann es Urlaubern am Zielort passieren, dass im Hotel Gäste positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden und deshalb die anderen Hausgäste in Quarantäne auf ihren Zimmern bleiben müssen. Oder die Airline verweigert den Rückflug und die Reisenden müssen sich deshalb im Urlaubsland in einem Quarantänehotel isolieren.
Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 sieht auch in diesem Fall Leistungen vor, also bei unfreiwilligen Verlängerungen des Reisezeitraumes. Alle Versicherten bekommen bei einer angeordneten Quarantäne am Urlaubsort zusätzliche Unterkunftskosten bis 5.000 € pro Person von der Versicherung erstattet.

Reisewarnungen, positive Corona-Tests, Temperaturmessungen
Verweigerung von Beförderungen und Einreisen ins Ausland
Bis zum Frühjahr 2020 war auf dem Flughafen alles sehr einfach: wer ein gültiges Flugticket hatte und seinen Personalausweis oder Pass dabei hatte, konnte mit seinem gebuchten Flieger in den Urlaub fliegen. So einfach ist das heutzutage alles nicht mehr.
Zuerst kam die Regelung hinzu, dass man einen negativen Coronavirus-Test beim Check-In vorweisen musste. Mittlerweile wird oft genug direkt vor Ort Fieber gemessen. Selbst wenn Fluggäste einen Negativtest vorweisen können, beim Fiebermessen aber eine erhöhte Temperatur aufweisen, kann die Airline die Beförderung verweigern. Da heißt es dann nur umkehren und die Flugreise ist hinfällig geworden.
Oder noch schlimmer: die Urlauber dürfen von deutscher Seite aus fliegen, werden von der Fluggesellschaft transportiert, aber dann nicht im Zielgebiet rein gelassen. Auf dem Ziel-Flughafen wird bei Einreise Fieber gemessen und wenn dann eine erhöhte Temperatur festgestellt wird, muss die betroffene Person bzw. die gesamte Familie oder Reisegruppe wieder umdrehen und sich um einen Rückflug kümmern. Das Urlaubsland kann die Einreise verweigern.
Genau dieses Risiko versichert der Ergänzungs-Schutz Covid-19.
Beförderungsverbote könnten natürlich auch Fahrgäste bei der Bahn treffen.
Nicht nur bei Flugreisen, sondern auch an vielen Auslandsgrenzen, die mit dem Auto oder der Bahn passiert werden, gibt es mittlerweile Fieber-Kontrollen. Grenzbeamte haben das Recht die Einreise in ihr Land zu verweigern. Da hilft es nicht, dass man auf eine gültige Urlaubsbuchung verweist. Und bei einem so kurzfristigen Storno am Anreisetag steht dem Reiseveranstalter bzw. dem Hotelier oder Ferienvermieter der volle Reisepreis zu. Gut wer mit einer Reiserücktritts-Versicherung PLUS Corona-Schutz vorgesorgt hat!!
Urlaub in Ländern mit Reisewarnung aufgrund von Corona
Auch das wissen viele Menschen, die ihren Urlaub planen, nicht: Die Reiseversicherung hat in ihren allgemeinen Leistungsausschlüssen eine Klausel drin, dass nicht geleistet wird, wenn der Urlaub in ein Land gehen sollte, für das vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung besteht.
Auch hier greift der Ergänzungs-Schutz Covid-19. Er hebt diese Klausel quasi auf. Das bedeutet, dass Versicherte auch einen Reiseschutz haben, wenn für das angedachte Urlaubsland eine Reisewarnung aufgrund von Corona besteht.
WEiter sagen
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