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Kann bei einer Umbuchung die Reiseversicherung mitgenommen werden?

Ein weißes Auto auf einer grünen Wiese vor blauem Himmel im Deutschlandtourismus, aus dem ein Mädchen seine Hand streckt. Hoffentlich gut geschützt mit einer Reiseversicherung und Coronapandemie-Ergänzungsschutz Covid-19

Umbuchung von Reiseschutz

Neuer Reisetermin mit alter Reiseversicherung?


Kann ich meine Stornokosten-Versicherung bei einer Umbuchung "mitnehmen"?

Der Dauer-Lockdown hält leider noch weiter an. Touristische Beherbergung ist nur in einigen ausgewählten Modellregionen gestattet.  Viele Vermieter zeigen sich kulant und buchen Gäste, die jetzt im Frühjahr anreisen wollten, auf einen neuen Reisetermin um. Viele Urlauber fragen nun, ob sie ihre bestehende Reiseversicherung einfach "mitnehmen" können?

 

Darauf gibt es eine klare Antwort: Ja, wenn Sie Ihre fest gebuchte Unterkunft auf einen neuen Reisetermin verschieben, wird Ihre bestehende Reiserücktritts-Versicherung quasi auf den neuen Termin "umgebucht".

 

Wie das genau geht und welche beiden Varianten es gibt, schildere ich im folgenden Beitrag.

 

Sie können beruhigt sein: bei einer Terminverlegung ist Ihr Geld für die Reiseversicherung nie weg!

Was ist bei einer Reise-Umbuchung in Bezug auf den Reiseschutz genau zu tun?

Variante A)  Die Versicherungsprämie bleibt gleich

Eine Reiserücktritts-Versicherung sichert ja immer den jeweiligen, individuellen Reisepreis ab. Unsere Versicherungstarife orientieren sich dabei an sogenannten Reisepreis-Staffeln. Zum Beispiel kostet die Storno-Versicherung für einen Urlaub in Deutschland für einen Reisepreis von 520 € genauso viel wie für einen Reisepreis von 740 €. Beide Urlaubspreise liegen in der Reisepreis-Staffel von 501 - 750 €. 

 

Wenn Sie also auf einen anderen Reisezeitraum umbuchen, dann schauen Sie bitte, ob Sie immer noch denselben Tarif in Anspruch nehmen können. Wenn die Versicherungsprämie auch für den neuen Reisetermin - mit einem eventuell anderen Reisepreis - gleich bleibt, dann gilt folgendes:

 

Die Reiseversicherung wird einfach nur "mitgenommen".

Sie brauchen nichts weiter tun! Sie brauchen es NICHT der Versicherung zu melden!!

 

Wichtig:

Auf der neuen Reisebuchung muss man eindeutig sehen können, dass es sich um eine Umbuchung handelt. Am besten mit altem und neuem Reisezeitraum bzw. mit derselben Buchungs- oder Vorgangsnummer. 

Das ist deshalb so wichtig, damit später im Schadensfall die Mitarbeiter in der ERGO-Leistungsabteilung sehen können, dass die abgeschlossene Versicherung auch wirklich zu der Reisebuchung passt, auch wenn das Reisebeginndatum auf der Versicherungspolice von dem in der neuen Buchungsbestätigung abweicht.

 

Beispiel:

alter Reisepreis: 900 € = Tarif SC404  mit 32 €

neuer Reisepreis: 950 € = Tarif SC404  mit 32 € bleibt, da beides in der Reisepreis-Staffel bis 1.000 € Reisepreis liegt! 

Variante B) Die Versicherungsprämie ändert sich

Ergibt sich nach der Reisetermin-Verlegung allerdings ein gravierend höherer oder niederer Reisepreis, so dass die Versicherungsprämie in einer neuen Reisepreis-Staffel neu berechnet werden muss, dann gilt folgendes:

 

Die Storno- bzw. Reiserücktrittskosten-Versicherung muss auch korrekt "umgebucht" werden!

Dazu muss die alte/ursprüngliche Reiseversicherung storniert werden und gleichzeitig eine neue Reiseversicherung mit dem korrekten Versicherungstarif abgeschlossen werden.

 

Beispiel (Urlaub in Deutschland) :

alter Reisepreis 900 € = Tarif SC404 mit 32 €

 

neuer Reisepreis ist geringer, z.B. 690 € = Tarif SC403 mit 26 €

oder

neuer Reisepreis ist höher, z.B. 1.200 € = neuer Tarif SC405  mit 39 € 

 

 

Wichtig: 

Bitte zahlen Sie keine eventuellen Differenzen OHNE gültige Versicherungsprämie an die ERGO Reiseversicherung! Wenn der Zahlungseingang nicht zugeordnet und richtig verbucht werden kann, haben Sie keinen ausreichenden Versicherungsschutz!!

 

Bei Reise-Umbuchungen, die Tarif-Änderungen nach sich ziehen, wird Ihnen von der ERGO Reiseversicherung immer die alte Versicherungsprämie komplett zurück erstattet. Voraussetzung: Sie legen der Versicherung die Umbuchungsbestätigung Ihres Reiseanbieters und den Neuabschluss einer Reiseversicherung vor.

 

Was ist also in derartigen Fällen zutun?

1. Sie schließen für den neuen Reisezeitraum die gewünschte neue und korrekte Reiseversicherung ab.

Alle Reiseversicherungen finden Sie hier in der Übersicht >>

 

2. Sie wenden sich schriftlich an die ERGO Reiseversicherung nach München mit dem Nachweis der alten und neuen Versicherungspolice zusammen mit Ihrem formlosen Antrag auf Rückerstattung der ursprünglichen Versicherungsprämie

 

Am besten per Mail an contact@ergo-reiseversicherung.de 

 

 

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