
Fragen zum Ergänzungs-Schutz Covid-19
Stand 07.07.2021
Hier bekommen Sie Antworten auf alle Fragen rund um den Corona-Zusatz-Schutz der ERGO Reiseversicherung: Wann ist der Abschluss des Ergänzungs-Schutz Covid-19 möglich? Und warum ist er so wichtig? Was sichert er genau ab? Und was genau deckt er NICHT ab? Wie werden bei der ERGO Reiseversicherung Schäden in Zusammenhang mit Corona reguliert?
Diese FAQ ersetzen nicht die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie sollen eine Orientierungshilfe sein und begründen keine Ansprüche.
Aktuelle Informationen zu den weltweiten Reisewarnungen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Bitte beachten Sie, dass auch eine Teilreisewarnung für eine Destination ausgesprochen werden kann! Sie sind von Einschränkungen einer Reisewarnung nur dann betroffen, wenn Sie tatsächlich in den Teil des jeweiligen Landes reisen, für den die Reisewarnung ausgesprochen wurde.
1. Teil - Allgemeine Fragen an die ERGO Reiseversicherung und die Antworten
Unter welchen Voraussetzungen ist der Abschluss des Ergänzungs-Schutz Covid-19 möglich?
Es muss als Hauptversicherung eine Police mit den Bestandteilen Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung bestehen oder neu abgeschlossen werden. Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 kann nicht abgeschlossen werden, wenn keine entsprechende Hauptversicherung bei der ERGO Reiseversicherung vorliegt.
Ich habe bereits eine Reiserücktritts-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen. Kann ich die Erkrankung an Covid-19 trotzdem nachträglich absichern?
Ja. Diese können Sie für die einzelne Reise mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 absichern. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie eine Versicherung für eine Reise oder eine Jahresversicherung bei uns abgeschlossen haben.
Greifen die Leistungen aus dem Ergänzungs-Schutz auch dann, wenn für meine Destination eine (Teil-) Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt?
Ja, es besteht grundsätzlich Versicherungsschutz für alle versicherten Ereignisse. Die Reisewarnung selbst ist jedoch kein versicherter Grund, um von einer Reise zurückzutreten oder diese abzubrechen.
Wann ist der Abschluss des Ergänzungs-Schutz Covid-19 wichtig?
Der Ergänzungs-Schutz ist sinnvoll, wenn Sie eine Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung (bzw. das RundumSorglos-Paket mit Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung) bei uns abschließen bzw. abgeschlossen haben und sich zusätzlich gegen Risiken im Zusammenhang mit Covid-19 absichern wollen. Denn diese sind in unserer Hauptpolice nicht beinhaltet.
Zu diesen Risiken gehören:
- Erkrankung an Covid-19 als versicherter Rücktrittsgrund
- Versicherungsschutz bei sonstigen versicherten Ereignissen in unserer klassischen Reiserücktritts-Versicherung, auch dann wenn das Auswärtige Amt für Ihre Destination eine Reisewarnung aufgrund von Covid 19 ausgesprochen hat.
- Verweigerung der Beförderung oder der Einreise aufgrund erhöhter Temperatur (z.B. durch Airline).
- Mehrkosten einer persönlichen und individuell von einer Behörde angeordneten Quarantäne
Der Ergänzungs-Schutz ist nicht erforderlich, wenn Sie lediglich eine Reisekranken-Versicherung bei uns abschließen. Hier sind Behandlungskosten in der gebuchten Destination versichert, wenn Sie an Covid-19 erkranken. Dies gilt auch, wenn für diese Region eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 vorliegt.
Was sichert der Ergänzungs-Schutz Covid-19 ab?
Reiserücktritts-Versicherung:
- Reiserücktritt aufgrund Erkrankung an Covid-19 (Versicherungsnehmer selbst, Risikopersonen (Personen, die den Versicherungsfall auslösen können, z.B. Angehörige oder Betreuungspersonen)
- Reiserücktritt aufgrund eines nachweislich positiven Testergebnisses (Covid-19).
- Kein bzw. verspäteter Reiseantritt wegen persönlicher und individuell von einer Behörde angeordneter Quarantäne
- Verweigerung der Beförderung (z.B. durch Airline wegen erhöhter Temperatur)
Reiseabbruch-Versicherung:
- Mehrkosten für z.B. Umbuchung des Rückflugs bzw. Quarantänehotel, bei persönlicher und individuell von einer Behörde angeordneter Quarantäne
- Mehrkosten Hotel, Rückreise, entgangene Reiseleistungen wegen Einreiseverbot aufgrund erhöhter Temperatur am Zielflughafen
- Mehrkosten/nicht genutzte Reiseleistungen bei Reiseabbruch wegen Erkrankung Risikoperson (zuhause oder mitreisend)
Was deckt der Ergänzungs-Schutz Covid-19 NICHT ab?
Reiserücktritts-Versicherung:
- Reiserücktritt aufgrund einer Reisewarnung
- Reiserücktritt wegen der Befürchtung, sich anzustecken
- Reiserücktritt wegen Warnhinweis in der Corona-Warn-App
- Reiserücktritt wegen Beherbergungsverbot in Zieldestination
- Reiserücktritt wegen allgemein angeordneter Quarantänemaßnahmen (z.B. für alle Reiserückkehrer aus einem bestimmten Land wird Quarantäne angeordnet. Versichert ist nur die persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantäne.)
- Reiserücktritt aufgrund von behördlich angeordneten Einreiseverboten
- Reiserücktritt aufgrund von Absage durch Veranstalter
Wie kann ich den (Jahres-)Ergänzungs-Schutz Covid-19 abschließen?
Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur für eine einzelne Reise als Zusatz-Schutz
Den Ergänzungs-Schutz Covid-19 für eine einzelne Reise können Sie sowohl als Ergänzung zu einer bestehenden Versicherung für eine Reise als auch zu einer bestehenden Jahres-Versicherung abschließen (in der Hauptversicherung müssen die Bestandteile Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung enthalten sein).
Hier weitere Infos zum Ergänzungs-Schutz Covid-19 >
Hier online nur den Ergänzungs-Schutz Covid-19 abschließen >
Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 für mehrere Reisen im Jahr
Den Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 für beliebig viele Reisen im Jahr, können Sie nur zusammen mit einer neuen Jahres-Reiseversicherung abschließen, die die Bestandteile Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung enthält.
Hier weitere Infos zur Jahres-Reiseversicherung >
Hier online eine Jahres-Reiseversicherung zusammen mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abschließen >
Neue Reiseversicherung für eine Reise inklusive Ergänzungs-Schutz Covid-19
Eine neue Hauptversicherung inkl. Ergänzungs-Schutz Covid-19 für eine Reise können Sie hier online abschließen >
2. Teil - Fragen und Antworten zum Ergänzungs-Schutz Covid-19
in Bezug auf die Reiserücktritts-Versicherung (Teil Storno-Versicherung)
Bin ich versichert, wenn ich an Covid-19 erkranke und deswegen meine Reise nicht antreten kann?
Ja, Sie sind abgesichert, wenn Sie an Covid-19 erkranken.
Bin ich versichert, wenn ich wegen einer (Teil-) Reisewarnung meine Reise nicht antreten möchte?
Nein. Eine Reisewarnung gehört nicht zu den versicherten Rücktrittsgründen.
Wenden Sie sich bitte an Ihren Veranstalter oder bei einer individuellen Buchung an Ihren touristischen Leistungsträger, der Ihnen mitteilen wird, welche Stornierungs- bzw. Umbuchungsmöglichkeiten bestehen.
Bin ich versichert, wenn ich kurz vor Abreise ein positives Testergebnis in Bezug auf Covid-19 erhalte und deswegen meine Reise nicht antreten darf?
Ja, ein positives Testergebnis in Bezug auf Covid-19 stellt ein versichertes Ereignis dar.
Bin ich versichert, wenn ich meine gebuchte Reise wegen der Befürchtung, mich anzustecken, nicht antreten möchte?
Nein, die Angst vor etwas, das evtl. eintreten könnte, gehört nicht zu den versicherten Rücktrittsgründen.
Bin ich versichert, wenn ich nicht an Covid-19 erkrankt bin, aber behördlich angeordnet in Quarantäne gehe und meine Reise deswegen nicht bzw. nur verspätet antreten kann?
Ja, die persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantäne ist abgesichert.
Bin ich versichert, wenn Angehörige bzw. Risikopersonen kurz vor Reiseantritt an Covid-19 erkranken, ich selbst aber gesund bin?
Ja, die Erkrankung einer Risikoperson aufgrund von Covid-19 ist ein versichertes Ereignis.
Bin ich versichert, wenn ich aufgrund eines Warnhinweises der Corona-Warn-App der Bundesregierung meine Reise vorsorglich nicht antreten möchte?
Nein, der Warnhinweis in der Corona-Warn-App stellt kein versichertes Ereignis dar.
Bin ich versichert, wenn ich nicht abfliegen darf, weil am Flughafen bei mir eine erhöhte Temperatur gemessen wurde?
Ja, in diesem Fall sind Sie abgesichert.
Welchen Nachweis muss ich für meine Erkrankung an Covid-19 vorlegen?
Als Nachweis legen Sie bitte ein Attest des behandelnden Arztes oder des Krankenhauses vor oder eine Bestätigung über ein positives Testergebnis (PCR-Test oder personalisierter Schnelltest).
Gegenseitiger Versicherungs-Schutz bei Pauschalreisen und Objektbuchungen: Mehrere Personen/2 Familien haben gemeinsam eine Pauschalreise oder ein Objekt (z.B. Ferienhaus) gebucht. Können die übrigen mitreisenden Personen von der Reise zurücktreten, wenn eine von ihnen positiv getestet oder für sie eine individuelle Quarantäne angeordnet wurde?
Haben Sie Ihre Reise/Ihr Objekt für maximal vier Personen und bis zu zwei weiteren minderjährigen Kindern gebucht, gelten sowohl alle Mitreisenden als auch deren Angehörige und Betreuungspersonen als Risikopersonen, die das versicherte Ereignis auslösen können. In diesem Fall besteht gegenseitiger Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn zwei Familien gemeinsam buchen, sofern die angegebene Personenzahl nicht überschritten wird.
3. Teil - Fragen und Antworten zum Ergänzungs-Schutz Covid-19
in Bezug auf die Reiserücktritts-Versicherung (Teil Reiseabbruch-Versicherung)
Wenn ich an Covid-19 erkranke oder positiv getestet werde und dadurch meine Rückreise nicht wie geplant antreten kann, werden dann die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes erstattet?
Ja, dies stellt ein versichertes Ereignis dar.
Werden die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes erstattet, wenn ich aufgrund von Quarantäne meinen Aufenthalt im Ausland unfreiwillig verlängern muss, ohne erkrankt oder positiv getestet worden zu sein?
Ja, die persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantäne ist abgesichert. Wir erstatten die entstehenden Mehrkosten der Rückreise sowie zusätzlich die Unterbringungskosten bis zu 1.000 Euro pro Person.
Werden die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes erstattet, wenn ich wegen Ausreiseverbot aufgrund von Covid-19 meinen Auslandsaufenthalt unfreiwillig verlängern muss, ohne erkrankt oder positiv getestet worden zu sein?
Nein. Leider stellt dies kein bedingungsgemäß versichertes Ereignis dar.
Sind evtl. Mehrkosten für Hotel sowie Rückreise bzw. entgangene Reiseleistungen abgesichert, wenn ich am Zielflughafen wegen erhöhter Temperatur nicht einreisen darf?
Ja, dies stellt ein versichertes Ereignis dar.
Bin ich versichert, wenn eine meiner Risikopersonen (zuhause oder mitreisend) an Covid-19 erkrankt und ich deswegen die Reise abbrechen muss? Werden mir die Mehrkosten und nicht genutzten Reiseleistungen erstattet?
Ja, die Erkrankung einer Risikoperson aufgrund von Covid-19 ist ein versichertes Ereignis. Somit werden Ihnen die Mehrkosten und die nicht genutzten Reiseleistungen erstattet.
Bin ich versichert, wenn zum Zeitpunkt der Einreise keine (Teil-)Reisewarnung für das Zielgebiet vorliegt, diese aber während meiner Aufenthaltsdauer ausgesprochen wird?
Ja, in diesem Fall sind Sie abgesichert.
Kommentar schreiben