Viele Camper wollen sich im Zusammenhang mit dem Coronavirus schützen. Sei es aus Angst, dass kurz vor Reisebeginn doch jemand von den Mitreisenden positiv auf Corona getestet wird oder jemand aus der Familie ernsthaft an Covid erkrankt.
Aus diesem Grund bietet die ERGO Reiseversicherung den Zusatz-Schutz Covid-19 als Ergänzung zur Camping-Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung an.
Achtung: Voraussetzung ist immer eine bestehende Reiserücktritts-Versicherung!
Im Rahmen der Stornokosten- und /oder Reiseabbruch-Versicherung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten und Stornogebühren bei Erkrankung oder persönlicher Quarantäne aufgrund von Covid-19 erstattet.
Preis: pauschal 26 € für max. 9 Personen
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer bestehenden Camping-Reiserücktritts-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung.
Wer kann alles den Versicherungsfall auslösen?
Die versicherten Camping-Urlauber selbst oder eine Risikoperson, die nicht mit in den Urlaub reisen wollte. Risikopersonen sind z.B. Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Geschwister, Großeltern, Tanten, Onkels, Nichten, Neffen, Schwäger und Schwägerinnen.
Welche Selbstbeteiligung wird fällig?
Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 € pro Person.
Bis wann können Sie den Ergänzungs-Schutz Covid-19 abschließen?
Sie schließen den Covid-Schutz zusammen mit der Camping-Reiserücktritts-Versicherung bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt ab.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Was muss als Nachweis für die Schadenbearbeitung eingereicht werden?
Als Leistungsnachweis reicht entweder ein positives Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung aus. Oder eine behördliche Anordnung bei Quarantäne.
Was ist nicht versichert?
Es gibt keinen Versicherungsschutz bei:
Und was ist, wenn jemand die Corona-Impfung nicht verträgt?
Impfunverträglichkeit ist ein versicherter Rücktrittsgrund in der Camping-Reiserücktritts-Versicherung. |
Kennen Sie andere Camper, für die dieser Reiseschutz auch interessant wäre?
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