Was müssen Sie bei Umbuchungen in Bezug auf die Reiseversicherung wissen?

Strandkörbe hinter grünem Strandhafer vor blauem Himmel im Deutschlandtourismus

Umbuchung der Reise - und was ist mit der Reiseversicherung?


Jeder Dritte storniert oder verschiebt Sommerurlaub

14 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland haben wegen Corona den geplanten Sommerurlaub bereits storniert, weitere 21 Prozent haben angedachte Buchungen verschoben. 28 Prozent der Bürger wollen an ihren Urlaubsplänen festhalten. Und ca. 31 Prozent verreisen grundsätzlich nicht. Das geht aus dem aktuellen "Deutschlandtrend im ARD-Morgenmagazin" vom 16.4. hervor, den die Meinungsforscher von Infratest Dimap erhoben haben. 

Kann ich die Storno-Versicherung "mitnehmen"?

Glücklicherweise stornieren eben nicht alle Urlauber in der Corona-Krise ihre geplante Reise und pochen auf Rückerstattung des Reisepreises. Aus Gesprächen mit Agenturpartnern habe ich erfahren, dass erfreulicherweise viele Gäste gerade im Deutschland-Tourismus auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen.

 

Somit stellt sich die Frage: kann die bestehende Reiseversicherung einfach auf den neuen Reisezeitraum "mitgenommen" werden?

Genaue Regeln und Verfahrensweise bei Umbuchungen

A)  Die Versicherungsprämie bleibt gleich

Wenn sich bei der Umbuchung  aufgrund des anderen Reisezeitraumes keine andere Tarif-Staffel ergibt, die Versicherungsprämie also gleich bleibt, dann gilt folgendes:

 

Die Storno-Versicherung für Reisen in Deutschland wird einfach nur "mitgenommen".

Sie und Ihr Gast brauchen mit der Police nichts weiter tun: nichts kennzeichnen, nichts melden!

 

Wichtig:

Auf der neuen Buchung muss man eindeutig sehen können, dass es sich um eine Umbuchung handelt. Am besten mit altem und neuem Reisezeitraum bzw. mit derselben Buchungs- oder Vorgangsnummer. 

Das ist deshalb so wichtig, damit später im Schadensfall die Mitarbeiter in der ERGO-Leistungsabteilung sehen können, dass die abgeschlossene Versicherung auch wirklich zu der Reisebuchung passt, auch wenn das Reisebeginndatum auf der Versicherungspolice von dem in der neuen Buchungsbestätigung abweicht.

 

Beispiel:

alter Reisepreis: 800 EUR = Tarif SC404  mit 32 €

neuer Reisepreis: 950 EUR = Tarif SC404  mit 32 € bleibt, da beides in der Reisepreis-Staffel bis 1.000 € Reisepreis liegt! 

B) Die Versicherungsprämie ändert sich

Wenn sich bei der Umbuchung aufgrund des neuen Reisetermins und eventuell anderer Saison-Zu- oder -Abschläge bzw. durch Buchung einer komplett neuer Unterkunft eine andere Tarif-Staffel ergibt und sich damit auch die Versicherungsprämie ändert, dann gilt folgendes:

 

Die Storno-Versicherung für Reisen in Deutschland muss quasi auch "umgebucht" werden!

Das geht nur über eine Stornierung/Erstattung der alten Versicherungsprämie und einer Neubuchung des gewünschten Tarifes!

 

Wichtig:

Da unser Abrechnungssystem immer nur Tarife, wie z.B. SC401 oder DC405 mit den dazu gehörenden Versicherungsprämien, verarbeiten kann und keine Differenzen für eventuelle Nachzahlungen bei einem höheren Tarif, muss immer eine neue Versicherung abgeschlossen werden.

 

Es bekommt auch kein Gast von uns auf Antrag eine mögliche Differenz erstattet, wenn sich sein Reisepreis so verringert, dass eine geringere Tarifstufe bei der Storno-Versicherung zur Anwendung kommt.

 

Bei einer Umbuchung der Reise auf einen neuen Termin wird immer der alte Versicherungstarif komplett an den Gast zurück erstattet, wenn er uns die Umbuchung und den Neuabschluss einer Reiseversicherung vorlegen kann. 

 

Beispiele:

alter Reisepreis: 900 EUR = Tarif SC404  mit 32 €

 

neuer Reisepreis 730 EUR = Tarif SC403 mit 26 €

oder

neuer Reisepreis: 1.200 EUR = neuer Tarif SC405  mit 39 € 

 

Das bedeutet, Ihr Gast schließt für den neuen Termin die neue und korrekte Storno-Versicherung über z.B. 26 € oder 39 € ab. Entweder per Zahlschein oder über Ihren Buchungslink auf Ihrer Internetseite, auf Ihrem PDF-Flyer oder per E-Mail. 

Wie funktioniert die Rückerstattung der Versicherungsprämie?

1. Die ursprüngliche Prämie wurde entweder vom Gast direkt an die ERGO Reiseversicherung überwiesen oder von der Versicherungsgesellschaft von seinem Konto oder seiner Kreditkarte abgebucht

 

Wenn bei der ursprünglichen Versicherung die ERGO direkt das Geld erhalten hat, bekommt Ihr Gast die Versicherungsprämie auch direkt von der Gesellschaft zurückerstattet.

 

Wenn er eine neue Reiseversicherung abgeschlossen hat, wendet er sich dazu bitte schriftlich an die ERGO Reiseversicherung nach München mit dem Nachweis der alten und neuen Versicherungsbuchung und stellt den Antrag auf Rückerstattung der ursprünglichen Police. 

 

Am besten per Mail an contact@ergo-reiseversicherung.de

 

Oder per Post an

ERGO Reiseversicherung AG

Postfach 80 05 45

81605 München

 

Wichtig:

Zurzeit stauen sich im Service-Center die Anfragen und Anträge rund um die Zeit während der Corona-Krise. Bitten weisen Sie Ihre Gäste darauf hin, dass es mit der Rückerstattung der Prämie nicht wie normalerweise üblich 14 Tage, sondern eher 14 Wochen oder sogar noch länger dauen kann. Obwohl das Personal bereits erheblich "aufgestockt" wurde... 

Für die lange Bearbeitungszeit und diese Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen und bitten um Ihr Verständnis.

 

2. Die ursprüngliche Prämie wurde an Sie als unseren Agenturpartner bezahlt.  

 

In diesem Fall stornieren Sie bitte die Versicherung direkt bei sich im Buchungssystem und zahlen die ursprüngliche Versicherungsprämie an Ihren Gast zurück. Im Folgemonat wird Ihnen dieser Betrag von der ERGO wieder gut geschrieben und auf Ihrer Abrechnung berücksichtigt. 

Wenn Gäste von Ihnen jetzt umbuchen und bisher noch gar keine Versicherung abgeschlossen hatten, dann bieten Sie Ihnen doch noch die Storno-Versicherung an. Diese kann bis 30 Tage vor Reisebeginn noch abgeschlossen werden.

Am besten geht das, wenn Sie Ihren Gästen Ihren persönlichen Buchungslink per Mail oder im PDF-Flyer zuschicken. Oder ganz traditionell eine Überweisungspolice mit Zahlschein in den Briefumschlag legen.

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