Für Sie habe ich hier die Fragen beantwortet, die mir am meisten gestellt werden. U.a.: Welche Gründe sind in der Reiserücktritts-Versicherung versichert? Zahlt die Versicherung, wenn der Opa plötzlich verstirbt? Warum gibt es eine Selbstbeteiligung? Lohnt sich eine Jahres-Versicherung?
Die Antworten hier beziehen sich alle auf die Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung VB-ERV 2023.
Grundsätzlich kann der Reisevertrag bzw. der Beherbergungsvertrag jederzeit vom Gast gekündigt werden - egal aus welchen Gründen. Allerdings zahlt die Reiseversicherung nur aus bestimmten, genau definierten Gründen. Versichert ist immer das individuelle, persönliche Risiko, was unverhofft eintreffen kann.
Planbare Dinge, wie eine Kur oder Dinge, die man selber in der Hand hat, wie z.B. Führerscheinentzug oder Streit mit dem Partner, sind nicht versichert. Schlechtes Wetter auch nicht. Ebenso keine von Ländern angeordnete Ein- oder Ausreiseverbote.
Die versicherten Gründen sind:
Wichtig: diese Gründe können allen Mitreisenden passieren, damit die Versicherungsgesellschaft leistet. Aber auch wenn jemand von den "Risikopersonen" betroffen ist, wird gezahlt. Siehe auch nächste Frage.
Die Reiserücktritts-Versicherung erstattet Ihren Reisepreis bzw. bezahlt die Stornokosten, wenn es einen versicherten Rücktrittsgrund gibt. Die Gründe sind oben alle aufgezählt. Aber wen genau kann es alles treffen? Wer kann den Versicherungsfall auslösen?
Wird das Geld auch erstattet, wenn ein Enkel krank wird oder wenn die Oma ins Krankenhaus kommt oder die Schwiegermutter plötzlich verstirbt? Ich sage schon mal ja, das wird es.
Die sogenannten Risikopersonen sind genau definiert:
1. Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Lebensgefährten
Als Angehörige gelten:
2. Betreuungspersonen
Das sind diejenigen Personen, die ihre mitreisenden oder nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen und mit denen Sie nicht verwandt sind, z.B. Au-pair.
3. Die Mitreisenden
Sind Ihre Mitreisenden nicht mit Ihnen verwandt, dann gilt der gegenseitige Versicherungsschutz nur für maximal 4 Personen und zusätzlich bis zu 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder.
Wenn Sie Ihre Reise als Familie gebucht haben, dann sind Ihre Mitreisenden und deren Angehörige und Betreuungspersonen sowieso alle Risikopersonen.
Mehr Infos zu den Leistungen der Reiserücktritts-Versicherung >>
Bei langfristigen Buchungen gilt folgende Abschlussfrist:
Die Reiseschutz-Produkte der ERGO Reiseversicherung, die eine Reiserücktritts-Versicherung enthalten können bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
Bei kurzfristigen Buchungen gilt folgende Abschlussfrist:
Erfolgt die Anreise zum Urlaubsort bereits innerhalb der nächsten 30 Tage nach Reisebuchung, so gibt es noch 3 Werktage Zeit sich für den Versicherungsabschluss zu entscheiden und ihn abzuschließen.
Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag ohne Feiertage.
Ihre Abschlussfrist ist schon vorbei? Hier schnell Kontakt aufnehmen. Vielleicht kann ich noch eine Genehmigung für einen nachträglichen Abschluss besorgen. Kontakt >>
Mehr Infos zu einem nachträglichen Versicherungsabschluss >
Alle Reiseversicherungen, die keine Reiserücktritts-Versicherung enthalten, können Sie bis zum Reisebeginn abschließen.
Das kann man nicht pauschal beantworten und man muss ganz genau und gut hinschauen:
Wenn in der Kreditkarte eine Versicherung enthalten ist, die die Stornogebühren auch dann erstattet, wenn man seinen Urlaub NICHT mit der Karte bezahlt, ist es gut. Noch besser, ist es, wenn die Versicherungssumme auch noch mit dem geplanten Reisepreis übereinstimmt und wenn ALLE Mitreisenden auch mit versichert sind - nicht nur der Karteninhaber selbst oder die Familienangehörigen.
Und perfekt wäre es, wenn in der Versicherung auch noch Leistungen drin wären, die den Gast vor Ort absichern: z.B. wenn er seine Reise vorzeitig beenden muss, weil zu Hause das Wasser im Keller steht oder er aufgrund von Krankheit am Urlaubsort länger bleiben muss.
Hier können Sie sich noch näher zum Thema "Wie gut sind Reiseversicherungen in der Kreditkarte?" informieren >
Pauschal könnte man sagen, ab zwei Reisen im Jahr lohnt sich der Abschluss einer Reiseversicherung auf Jahresbasis.
Je öfter verreist wird, um so kleiner wird der Versicherungsanteil pro Reise. Außer dem finanziellen Aspekt gibt es noch diverse weitere Gründe, die für den Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung sprechen:
Oftmals ist die Jahresversicherung nur unwesentlich teurer als eine Einmal-Versicherung, manchmal ist sie sogar günstiger.
Preis-Beispiele:
A) Reisepreis für eine Person 1.000 €
Storno-Versicherung für Urlaub in Deutschland mit Selbstbeteiligung für eine Reise: 32 €
Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Reiseabbruch-Versicherung mit Selbstbeteiligung für beliebig viele Reisen: 47 €
B) Reisepreis für eine Familie 4.000 €
Reiserücktritts-Versicherung mit Reiseabbruch-Versicherung ohne Selbstbeteiligung für eine Flugreise: 280 €
Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Reiseabbruch-Versicherung ohne Selbstbeteiligung für beliebig viele Reisen: 145 €
(Preisbeispiele für Personen bis 64 Jahre)
Man sollte unbedingt beachten, dass sich der Vertrag in der Jahrespolice um ein Jahr verlängert, wenn nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Es ist also gut jährlich zu prüfen, ob der Bedarf an einer Reiseversicherung für ein weiteres Jahr besteht.
Mit der Reisebuchung schließen Gast und Gastgeber einen sogenannten Gastaufnahmevertrag ab. Dieser besagt, dass der Gastgeber zum vereinbarten Reisezeitraum das Hotelzimmer, die Ferienwohnung oder das Ferienhaus zur Vermietung bereit hält und nicht anderweitig benutzt oder z.B. teurer an jemanden anders weitervermietet. Der Gast kann sich also darauf verlassen, seinen gebuchten Urlaub zu seinem Wunschtermin anzutreten.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Gast die gemietete Unterkunft in jedem Fall zu bezahlen. Auch dann, wenn er - aus welchen Gründen auch immer - nicht anreist. Vom vollen Reisepreis sind sogenannte "ersparte Aufwendungen" und eine eventuelle Weitervermietung an andere Gäste abzuziehen. Wenn die Unterkunft im stornierten Zeitraum aber nicht an andere Gäste vermietet werden konnte, können ca. 80-90 % des Mietpreises in Rechnung gestellt werden.
Wo ist das geregelt? Im BGB § 535 steht genau, wie viel ein (Privat)-Vermieter bei einer Stornierung an Gebühren verlangen darf.
Es gibt bei der ERGO Reiseversicherung sowohl Tarife mit als auch Tarife ohne Selbstbeteiligung. Klar, es hört sich toll an, wenn man bei einem Schaden ALLES erstattet bekommt, sei es die Stornokosten-, die Arztrechnung oder gestohlene Fahrräder. Aber alles hat seinen Preis.
Und Tarife ohne Selbstbeteiligung haben nun mal einen wesentlich höheren Preis als Tarife, bei denen die versicherte Person einen Teil selbst zahlt, weil die Versicherung eben ein größeres Risiko trägt. Zudem gibt es in den meisten Tarifen ohne einen Selbstbehalt einen sogenannten "Alterszuschlag" für Reisende ab 65 Jahren. Hintergrund ist, dass diese Personengruppe statistisch gesehen viel "schadensträchtiger" ist.
Der Vorteil ist eben, dass man alle Schäden zu 100 % erstattet bekommt und auf keinen Kosten "sitzen bleibt".
Dagegen sind Tarife mit einem Selbstbehalt wesentlich günstiger als Tarife ohne Selbstbeteiligung, sie kosten manchmal nur die Hälfte. Außerdem entfällt der "Alterszuschlag". Damit sind Tarife mit einem Selbstbehalt gerade für preisbewusste Reisende ab 65 Jahren besonders interessant, weil die Preisdifferenz enorm ist.
Wie hoch der Selbstbehalt bei den einzelnen Produkten ist, kann man in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nachlesen.
Agentur Ina Graffenberger
rv17- Die Reiseschutz-Experten
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