Wenn Sie ins Ausland reisen ist die Auslandskrankenversicherung die wichtigste Absicherung. Kostenintensive Heilbehandlungen oder ein Krankenrücktransport können ganz schnell ungeahnte Dimensionen erreichen. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bei Behandlungen innerhalb der EU nur den deutschen Krankenkassensatz, außerhalb meistens gar nichts. Gut zu wissen, dass die private Reisekrankenversicherung auch bei teuren Privatbehandlungen die Differenz zahlt. Ein Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen niemals übernommen! Diesen Schutz in unbegrenzter Höhe können Sie hier für wenig Geld absichern. Die Notrufzentrale der ERGO Reiseversicherung ist jederzeit für Sie erreichbar! Auch wenn Sie im Ausland an Covid-19 erkranken, sind Sie versichert.
Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die ERGO Reiseversicherung u. a. die Kosten für
Inklusive Assistance-Leistung:
Die ERGO Reiseversicherung organisiert z. B. den Kranken- und Gepäckrücktransport ebenso wie die Rückreise von Kindern und leistet eine erste telefonische Hilfestellung, wenn psychologischer Beistand in einer Notsituation erforderlich ist.
Die Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.
Bei einem Krankenhausaufenthalt wird eine Kostenübernahmegarantie in unbegrenzter Höhe gegeben.
Such- , Rettungs- Bergungskosten bis 10.000 €
Wenn Sie im Ausland medizinische Hilfe benötigen, haben Sie zusätzlich mit dem Service Air Doctor Ihren Arzt sozusagen im Gepäck: Digital sucht er für Sie die passende medizinische Anlaufstelle – bei über 20.000 Fach- oder Allgemeinärzten, die zertifiziert sind und Ihre Sprache sprechen. Der Schaden wird direkt mit dem Arzt abgerechnet und braucht nicht eingereicht werden.
Medical Travel Insurance with Emergency Assistance
Confirmation of insurance cover for Covid 19 disease
Die ERGO Reiseversicherung stellt Ihnen auf Wunsch eine Versicherungsbestätigung in Englisch aus - für Ihr Visum oder Ihre Einreisegenehmigung - in der bestätigt wird, dass Covid-19 Erkrankungen abgesichert sind und gezahlt werden. Übrigens in der Summe, die Ihr Reiseland fordert, denn die Versicherungssumme ist bei der ERGO Reiseversicherung unbegrenzt!
Wenn Sie mehrere Reisen innerhalb der nächsten 12 Monate planen, ist die Jahres-Krankenversicherung für einen günstigen Pauschalbetrag genau das Richtige für Sie. |
Gruppen ab 10 Personen, bei Bahnreisen ab 6 Personen, können in den Genuss der günstigen Tarife für die Gruppen-Reise-Krankenversicherung kommen. |
Wenn Sie für längere Zeit ins Ausland reisen und unter 55 Jahre alt sind, dann ist die ERGO Langzeit-Krankenversicherung für Sie die bessere Alternative. |
Erwarten Sie Gäste aus dem Ausland? Beruflich oder privat? Dann ist die Incoming-Kranken-Versicherung, die alle Anforderungen erfüllt, das perfekte Produkt für Sie und Ihre Besucher. |
Wo gilt die Versicherung?
Der Geltungsbereich richtet sich nach dem Reiseziel. Werden mehrere Länder bereist, richtet sich der Geltungsbereich nach
dem entferntesten Land.
Im Versicherungssinne gehören zu Europa auch die Mittelmeer-Anliegerstaaten, die Kanarischen Inseln, die Azoren, Madeira und Spitzbergen.
Sind Sie versichert, wenn Sie in ein Land reisen, für das eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 besteht?
Ja, Sie sind in diesem Fall in der Reisekranken-Versicherung abgesichert. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist zwar grundsätzlich geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn für Ihre Destination eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Aufgrund der zahlreichen und immer unvorhersehbareren Aussprache von Reisewarnungen aufgrund von Covid19 durch das Auswärtige Amt, kommt es jedoch vermehrt zu unklaren Situationen in der Anwendbarkeit des Ausschlusses „ Reisewarnung“ in der Reisekranken-Versicherung. Von daher hat sich die ERGO Reiseversicherung entschieden, in der Reisekranken-Versicherung Versicherungsschutz zu gewähren, sofern Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 ausgesprochen wurden.
Besteht die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund einer anderen Ursache als dem Covid19-Virus, besteht in der Reisekrankenversicherung jedoch KEIN Versicherungsschutz.
Sind Sie versichert, wenn Sie im Ausland an Covid-19 erkranken?
Ja, mit der Reisekrankenversicherung sind Sie auch bei Erkrankungen an Covid-19 versichert.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Wenn Sie den Tarif mit Selbstbeteiligung wählen, tragen Sie 100 € pro Versicherungsfall selbst. Bei dem Tarif "ohne Selbstbeteiligung" erhalten Sie alle versicherten Kosten zu 100 % erstattet.
Bis wann können Sie die Reiseversicherung abschließen?
Die Versicherungen können Sie jederzeit bis zum Reisebeginn abschließen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Für notwendige Heilbehandlungen ist die Versicherungssumme unbegrenzt!
Kennen Sie andere Urlauber, für die dieser Reiseschutz auch interessant wäre?
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