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ERGO Incoming-Reiseversicherungen für ausländer in Deutschland und in der EU

Umfangreicher Versicherungsschutz für ausländische Besucher und Geschäftsreisende vom Marktführer

Heilbehandlungen, Krankenrücktransport und Haftpflichtversicherung


Sie haben Freunde oder Familienmitglieder im Ausland, die Sie in Deutschland besuchen kommen wollen? Sie erwarten ausländische Geschäftspartner oder brauchen ausländische Arbeitskräfte, die eine Krankenversicherung benötigen, die bei Unfall oder Krankheit in Deutschland für die Kosten aufkommt? 

 

Mit der Incoming-Krankenversicherung für Ausländer der ERGO Reiseversicherung sind Sie und Ihre Besucher aus dem Ausland schon ab 1,70 € pro Tag bestens geschützt!

 

Auch wenn Sie innerhalb Europas mit Ihren ausländischen Gästen verreisen wollen, sind Sie gut abgesichert. Die Versicherung gilt in der gesamten EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

 

Die Reisekrankenversicherung für Ausländer kann mit einer Unfall- und Haftpflicht-Versicherung komplettiert werden. 

Vorteile der Incoming-versicherung

  • Für touristische und berufliche Reisen
  • Gilt in Deutschland und der gesamten EU
  • Wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung
  • Bis zum Tag der Einreise abschließbar, max. 365 Tage
  • Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen an ein Schengen-Visum

Was leisten Die Incoming-versicherungen für Gäste aus dem Ausland?


1. Die Reisekrankenversicherung für Ausländer

Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die ERGO Reiseversicherung u. a. die Kosten für

  • die notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung inklusive Operationen, Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und schmerzstillenden Zahnbehandlungen
  • einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort,
  • den medizinisch notwendigen Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland oder in der EU 
  • den Besuch einer nahestehenden Person bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als fünf Tagen. 

Inklusive Assistance-Leistung:

Die ERGO Reiseversicherung organisiert z. B. den Kranken- und Gepäckrücktransport ebenso wie die Rückreise von Kindern und leistet eine erste telefonische Hilfestellung, wenn psychologischer Beistand in einer Notsituation erforderlich ist.

 

Die Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar. 

Bei einem Krankenhausaufenthalt wird eine Kostenübernahmegarantie gegeben.

 

Such- , Rettungs- Bergungskosten bis 10.000 € 

Preise für die Incoming-Krankenversicherung für Ausländer der ERGO Reiseversicherung

2. Der Komplettschutz für Besuch aus dem Ausland

Der Incoming-Komplettschutz beinhaltet eine Incoming-Kranken-Versicherung (die Leistungen sind etwas höher beschrieben) und darüber hinaus noch eine Unfall- und eine Haftpflicht-Versicherung.

 

Reise-Unfallversicherung 

Versicherungsschutz besteht bei Unfällen im Gastland, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.

Versicherungssummen: Tod 10.000 €, Invalidität  20.000 €

 

Reise-Haftpflichtversicherung 

Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthaltes. 

Versicherungssumme:  pauschal 500.000 €

Preise für die Incoming-Krankenversicherung, die Unfall- und die Haftpflichtversicherung für Ausländer der ERGO Reiseversicherung
Button mit "Mein Tipp" zum Abschluss von Reiseversicherungen für den Deutschland-Urlaub
Jugendliche schauen in einen Laptop, gut geschützt mit einer Incoming-Reisekranken-Versicherung der ERGO Reiseversicherung für Ausländer in Deutschland.

Langzeit-Auslands-Reiseschutz

Wenn Sie Besuch von Menschen bekommen oder Studenten, Au-pairs, Arbeiter und Geschäftspartner erwarten, die unter 55 Jahre alt sind, dann ist die ERGO Langzeit-Krankenversicherung vielleicht die bessere und günstigere Alternative. Auch sie kann mit einer Unfall- und Haftpflicht-Versicherung ergänzt werden. Besonders günstig für Personen unter 25 Jahre.


Das "Kleingedruckte" oder was sonst noch alles wichtig zu wissen ist

Wo gilt die Incoming-Versicherung?

Die Incoming-Kranken-, Unfall- und Haftpflicht-Versicherung gilt in Deutschland sowie allen Gastländern.

Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

Wer kann die Versicherung abschließen?

Alle Personen, die sich vorübergehend in Deutschland oder einem Gastland für touristische und/oder geschäftliche Reisen aufhalten.

 

Sind Ihre ausländischen Gäste versichert, wenn Sie an Covid-19 erkranken?

Ja, mit der Reisekrankenversicherung sind Sie auch bei Erkrankungen an Covid-19 versichert. 

 

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? 

Bei dem Tarif "ohne Selbstbeteiligung" erhalten Sie alle versicherten Kosten zu 100 % erstattet. 

  

Wenn Sie den Tarif "mit Selbstbeteiligung" wählen:

Incoming-Kranken-Versicherung: Bei Heilbehandlungskosten im Gastland 100 € je versicherten Fall.

Reisehaftpflicht-Versicherung: Bei Sachschäden 150 € je Versicherungsfall.

 

Bis wann können Sie die Reiseversicherung abschließen?

Die Versicherungen können Sie jederzeit bis zum Reisebeginn abschließen, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.

 

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Für notwendige Heilbehandlungen ist die Versicherungssumme unbegrenzt.

Haftpflicht: 500.000 €

Unfall: bei Tod 10.000 €, bei Invalidität 20.000 €

 

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise, frühestens mit Abschluss der Versicherung. Er endet mit Ablauf der Reise, max. 365 Tage.

 

Schengen-Visum:

Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Krankenversicherung ist gegeben.

 

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind u.a. Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt feststehen, z.B. Dialysen. 

 

Versicherungsbedingungen

für die Reisekranken-Versicherung gilt Teil G

für die Reise-Unfall-Versicherung gilt Teil E

für die Reise-Haftpflicht-Versicherung gilt Teil F 

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