Sie haben Freunde oder Familienmitglieder im Ausland, die Sie in Deutschland besuchen kommen wollen? Sie erwarten ausländische Geschäftspartner oder brauchen ausländische Arbeitskräfte, die eine Krankenversicherung benötigen, die bei Unfall oder Krankheit in Deutschland für die Kosten aufkommt?
Mit der Incoming-Krankenversicherung für Ausländer der ERGO Reiseversicherung sind Sie und Ihre Besucher aus dem Ausland schon ab 1,70 € pro Tag bestens geschützt!
Auch wenn Sie innerhalb Europas mit Ihren ausländischen Gästen verreisen wollen, sind Sie gut abgesichert. Die Versicherung gilt in der gesamten EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Die Reisekrankenversicherung für Ausländer kann mit einer Unfall- und Haftpflicht-Versicherung komplettiert werden.
Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die ERGO Reiseversicherung u. a. die Kosten für
Inklusive Assistance-Leistung:
Die ERGO Reiseversicherung organisiert z. B. den Kranken- und Gepäckrücktransport ebenso wie die Rückreise von Kindern und leistet eine erste telefonische Hilfestellung, wenn psychologischer Beistand in einer Notsituation erforderlich ist.
Die Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.
Bei einem Krankenhausaufenthalt wird eine Kostenübernahmegarantie gegeben.
Such- , Rettungs- Bergungskosten bis 10.000 €
Der Incoming-Komplettschutz beinhaltet eine Incoming-Kranken-Versicherung (die Leistungen sind etwas höher beschrieben) und darüber hinaus noch eine Unfall- und eine Haftpflicht-Versicherung.
Reise-Unfallversicherung
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen im Gastland, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.
Versicherungssummen: Tod 10.000 €, Invalidität 20.000 €
Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthaltes.
Versicherungssumme: pauschal 500.000 €
Wenn Sie Besuch von Menschen bekommen oder Studenten, Au-pairs, Arbeiter und Geschäftspartner erwarten, die unter 55 Jahre alt sind, dann ist die ERGO Langzeit-Krankenversicherung vielleicht die bessere und günstigere Alternative. Auch sie kann mit einer Unfall- und Haftpflicht-Versicherung ergänzt werden. Besonders günstig für Personen unter 25 Jahre. |
Wo gilt die Incoming-Versicherung?
Die Incoming-Kranken-, Unfall- und Haftpflicht-Versicherung gilt in Deutschland sowie allen Gastländern.
Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Wer kann die Versicherung abschließen?
Alle Personen, die sich vorübergehend in Deutschland oder einem Gastland für touristische und/oder geschäftliche Reisen aufhalten.
Sind Ihre ausländischen Gäste versichert, wenn Sie an Covid-19 erkranken?
Ja, mit der Reisekrankenversicherung sind Sie auch bei Erkrankungen an Covid-19 versichert.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Bei dem Tarif "ohne Selbstbeteiligung" erhalten Sie alle versicherten Kosten zu 100 % erstattet.
Wenn Sie den Tarif "mit Selbstbeteiligung" wählen:
Incoming-Kranken-Versicherung: Bei Heilbehandlungskosten im Gastland 100 € je versicherten Fall.
Reisehaftpflicht-Versicherung: Bei Sachschäden 150 € je Versicherungsfall.
Bis wann können Sie die Reiseversicherung abschließen?
Die Versicherungen können Sie jederzeit bis zum Reisebeginn abschließen, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Für notwendige Heilbehandlungen ist die Versicherungssumme unbegrenzt.
Haftpflicht: 500.000 €
Unfall: bei Tod 10.000 €, bei Invalidität 20.000 €
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise, frühestens mit Abschluss der Versicherung. Er endet mit Ablauf der Reise, max. 365 Tage.
Schengen-Visum:
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Krankenversicherung ist gegeben.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind u.a. Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt feststehen, z.B. Dialysen.
für die Reisekranken-Versicherung gilt Teil G
für die Reise-Unfall-Versicherung gilt Teil E
für die Reise-Haftpflicht-Versicherung gilt Teil F
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Agentur Ina Graffenberger
rv17- Die Reiseschutz-Experten
Inh: Ina Graffenberger
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