Egal ob Ferien an der Ostsee, Camping in Norwegen, ein Yogakurs auf Mallorca, ein verlängertes Wochenende in New York, Musicalkarten in Hamburg, eine Kreuzfahrt in der Karibik. Egal, wohin Sie Ihre Reisen führen und egal, was Sie vorhaben:
Mit der Jahres-Reiseversicherung der ERGO Reiseversicherung sind Sie für beliebig viele Reisen und Unternehmungen im Jahr optimal geschützt und Ihre Stornokosten werden bei einem versicherten Grund von der Versicherungsgesellschaft übernommen.
Das gilt auch für Seminare und Kurse, Hotelbuchungen über Online-Portale, Eintrittskarten, Mietwagen, nur Flugtickets oder Bahnfahrkarten sowie Fährpassagen.
Es gibt 2 Optionen:
Bei Stornierung Ihrer Reise:
erstattet Ihnen die ERGO Reiseversicherung über die Reiserücktrittskosten-Versicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund stornieren müssen, u.a.
Den Versicherungsfall können Sie selbst oder auch Ihre Angehörigen auslösen, die nicht mitreisen.
Verspäteter Reiseantritt:
Die Reiseversicherung erstattet Ihnen die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen aus einem versicherten Grund.
Bei Panne oder Unfall des Kfz vor oder während der Reise:
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, z.B. bei verspäteter Anreise, sowie der Mehrkosten der Hinreise bzw. Rückreise bis maximal 500 € pro versicherter Person, z.B. ein Mietwagen.
Verspätungs-Schutz:
Wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden verspätet und Sie dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel, z.B. Ihr Flugzeug, verpassen, dann erstattet Ihnen die Versicherung die Mehrkosten der Hinreise bis zu 500 € pro Person. Außerdem bekommen Sie die nachgewiesenen Kosten für notwendige Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft) bis max. 100 € pro Person erstattet.
Bei einem Reise-Abbruch:
Wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen, ersetzt Ihnen die ERGO Reiseversicherung über die Reiseabbruch-Versicherung u.a. den anteiligen Reisepreis für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten.
Bei einer Unterbrechung oder unfreiwilligen Verlängerung der Reise:
Wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses (z.B. Unfalls oder Erkrankung auf der Reise) unterbrechen oder verlängern müssen, erstattet Ihnen die ERGO Reiseversicherung bis zu 1.000 € pro Person für nach gewiesene zusätzliche Unterkunftskosten.
Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die ERGO Reiseversicherung u. a. die Kosten für
Die Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.
Bei einem Krankenhausaufenthalt wird eine Kostenübernahmegarantie in unbegrenzter Höhe gegeben.
Wenn Sie im Ausland medizinische Hilfe benötigen, haben Sie zusätzlich mit dem Service Air Doctor Ihren Arzt sozusagen im Gepäck: Digital sucht er für Sie die passende medizinische Anlaufstelle – bei über 20.000 Fach- oder Allgemeinärzten, die zertifiziert sind und Ihre Sprache sprechen.
Medical Travel Insurance with Emergency Assistance
Confirmation of insurance cover for Covid 19 disease
Die ERGO Reiseversicherung stellt Ihnen auf Wunsch eine Versicherungsbestätigung in Englisch aus - für Ihr Visum oder Ihre Einreisegenehmigung - in der bestätigt wird, dass Erkrankungen abgesichert sind und Behandlungen bezahlt werden. Übrigens in der Summe, die Ihr Reiseland fordert, denn die Versicherungssumme ist bei der ERGO Reiseversicherung unbegrenzt!
Gepäck-Versicherung:
Wenn Ihnen auf der Reise Ihre persönlichen Gegenstände, Technik oder Sportgeräte abhanden kommen oder beschädigt werden, entschädigt Sie die ERGO Reiseversicherung max. zum Zeitwert.
Versicherungssummen:
bei Einzelpersonen 2.000 €
bei Paaren und Familien 4.000 € (gilt auch für alleinreisende Personen)
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck erst 12 Stunden nach Ihnen am Urlaubsort eintrifft,
können Sie im Rahmen der Gepäck-Versicherung für 250 € pro Person Ersatzkäufe tätigen.
Hilfe beim Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten sowie Sperrung von Kreditkarten.
Bei der Versicherungsprämie handelt es sich immer um einen Jahresbeitrag für alle versicherten Personen.
Wo gelten die Reiseversicherungen?
Die Versicherungen gelten für beliebig viele Reisen und Unternehmungen bis zu 45 Tagen in allen Ländern weltweit.
Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch
nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet.
Welcher Schutz besteht bei Reisen, die länger als 45 Tagen dauern?
Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage.
Ausnahmen Reiserücktrittskosten-Versicherung:
Welche Versicherungssumme wählen Sie für die Jahresreiseversicherung?
Die abgeschlossene Versicherungssumme gilt immer pro Reise! Damit Sie umfassend abgesichert sind, wählen Sie die Versicherungssumme in der Höhe, wie der teuerste geplante Urlaub in den nächsten 12 Monaten kostet.
Welche Selbstbeteiligung wird fällig?
Mein Tipp: Wenn Sie einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wählen, dann erhalten Sie zu 100 % Ihren Schaden erstattet!
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung gilt folgendes:
Bei der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung beteiligen Sie sich mit 20 % am "erstattungsfähigen Schaden". Das sind in der Regel die anfallenden Stornogebühren. Mindestens 25 € pro Person.
Reisekranken-Versicherung: 100 € je versicherten Fall.
Reisegepäck-Versicherung: 100 € je versicherten Fall.
Wer kann den günstigen Paar-/Familientarif nutzen?
Als Paar gelten 2 Erwachsene.
Als "Familie" gelten maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
Was ist, wenn Familienmitglieder allein verreisen?
Für jede allein reisende versicherte Person gilt die gesamte Versicherungssumme. Ausnahme: alleinreisende Kinder, die nicht eigene Kinder oder Enkelkinder sind, sind nicht versichert.
Bis wann können Sie die Jahres-Reiseversicherung abschließen?
Schließen Sie die gewünschte Jahres-Versicherung inklusive Reiserücktritts-Versicherung bis spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt Ihrer ersten zu versichernden Reise ab. Bei Reisebuchungen innerhalb von 30 Tagen bis zum Reisebeginn beträgt die Abschlussfrist 3 Werktage.
Die Jahres-Krankenversicherung können Sie noch bis zum Reisebeginn abschließen.
Wer kann die günstige Jahresversicherung abschließen?
Personen mit Wohnsitz in Deutschland sowie aus folgenden Ländern können eine Jahrespolice abschließen: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Tschechien.
Wie verlängert sich der Vertrag?
Wenn Sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf den Vertrag kündigen, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Was leistet die inkludierte Gratis ERV travel & care App?
Laden Sie die App im AppStore herunter und melden sich mit Ihrer Versicherungsscheinnummer dort an. Sie haben dadurch viele Vorteile, wie u.a.
Eine gute Idee ist es, jedes Jahr seinen Reise-Versicherungsschutz zu überprüfen. Es ändern sich mit der Zeit Reiseverhalten, Reisepreise oder Familienmitglieder. Gern unterstützen wir Sie bei der Wahl des richtigen Tarifes. |
Agentur Ina Graffenberger
rv17- Die Reiseschutz-Experten
Inh: Ina Graffenberger
Büro: Friedhofstr. 2
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Tel. +49 33396 720005
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