Die Corona-Zusatz-Versicherung: der Ergänzungs-Schutz Covid-19

Zubuchbar zu allen bestehenden ERGO-Reiseversicherungen, die eine Reiserücktritts-/Stornokosten-Versicherung enthalten

Das Coronavirus und die Absicherung dagegen


Viele Urlauber sind in der heutigen Zeit sensibler und sicherheitsbewusster geworden und wollen sich gegen Unwägbarkeiten rund um das Coronavirus absichern. Vor allem aus Angst vor einem positiven Corona-Testergebnis vor Reisebeginn. Oder einer angeordneten Quarantäne am Urlaubsort.

 

Aus diesem Grund bietet die ERGO Reiseversicherung den Ergänzungs-Schutz Covid-19 an - als optionale Zusatz-Versicherung zu allen Versicherungen, in denen eine Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung enthalten ist.  

ERGO Logo für die Corona-Covid-19-Zusatz-Versicherung

5 Gute Gründe für den Ergänzungs-Schutz Covid-19

  1. Im Rahmen der Stornokosten- und /oder Reiseabbruch-Versicherung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten und Stornogebühren bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 erstattet. Ein positives Testergebnis reicht aus - vom Reisenden oder von einem Angehörigen.
  2. Absicherung von persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
  3. Verweigerung der Beförderung, z. B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur.
  4. Verweigerung der Einreise, z. B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund eines positiven Corona-Tests an der Grenze..
  5. Wenn die Reise nicht wie geplant beendet werden kann, weil ein oder mehrere Urlauber von einer Quarantäne betroffen sind, werden die zusätzlichen Unterkunftskosten am Urlaubsort bis 5.000 € pro Person erstattet.

Gültigkeit vom Corona-Schutz

Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt pauschal für:

  • eine einzelne Reise bis zu max. einem Jahr 
  • weltweit
  • gültig für jedes Alter und alle Verkehrsmittel
  • für max. 9 Personen.

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Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt nicht alleine, d.h. die Reise muss über eine bei der ERGO Reiseversicherung bestehende Hauptversicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung abgesichert sein. 

 

Prüfen Sie bitte zuerst, ob Sie bereits eine bestehende Reiseversicherung bei der ERGO abgeschlossen haben 
 

Was kostet der Ergänzungs-Schutz Covid-19?

Alle Mitreisenden bis max. 9 Personen sind mit einer Prämie versichert. 

 

Für eine einmalige Reise mit Selbstbeteiligung = 26 €

Für eine einmalige Reise ohne Selbstbeteiligung = 29 €

 

Der Tarif muss so gewählt werden, dass er zur bereits abgeschlossenen Reiserücktritts-Versicherung passt!

Wenn Sie also in Ihrer Haupt-Reiseversicherung einen Tarif mit Selbstbeteiligung haben, dann entscheiden Sie sich beim Corona-Ergänzungstarif auch wieder für einen Selbstbehalt. 

Hat Ihre Erstversicherung keine Selbstbeteiligung, dann schließen Sie auch den Ergänzungstarif ohne Selbstbehalt ab.

Gepackter Urlaubskoffer mit Pass, Flugticket, Impfausweis, OP-Maske und Corona-Zusatz-Reiseschutz Covid-19 der ERGO Reiseversicherung

Das "Kleingedruckte" oder was sonst noch alles wichtig zu wissen ist

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer bestehenden Hauptversicherung bei der ERGO Reiseversicherung.

 

Wer kann alles den Versicherungsfall auslösen?

Die versicherten Urlauber selbst oder eine Risikoperson, die nicht mit in den Urlaub reisen wollte.

Risikopersonen sind z.B. Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Geschwister, Großeltern, Tanten, Onkels, Nichten, Neffen, Schwäger und Schwägerinnen. 

 

Welche Selbstbeteiligung wird fällig?

Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Wenn Ihre bei der ERGO Reiseversicherung bestehende Hauptversicherung in der Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) eine Selbstbeteiligung enthält, müssen Sie in der Ergänzungs-Versicherung Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen.

Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt.

 

Bis wann können Sie die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 abschließen?

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.

Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

 

Was muss als Nachweis für die Schadenbearbeitung eingereicht werden?

  • Bei Erkrankung: ein offiziell bestätigtes positives Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung. Ein Selbsttest-Ergebnis ist nicht ausreichend.
  • Bei Quarantäne-Maßnahmen: eine behördliche Anordnung.
  • Bei Tod: Kopie vom Totenschein.

 

Was ist nicht versichert?

Es gibt keinen Versicherungsschutz bei:

  • Angst vor einer möglichen Ansteckung und Erkrankung,
  • bei generellen Reisebeschränkungen und Beherbergungsverboten,
  • Lockdown und Ausgangssperren,
  • behördlichem Erlass, dass Schulfahrten nicht stattfinden dürfen,
  • wenn der 2. oder 3. Impftermin in den geplanten Urlaub fällt,
  • Einführung der 2-G-Regel, wenn der Vermieter nach verbindlicher Reisebuchung nur noch Geimpften und Genesenen Unterkunft gewährt. 
Button mit "Mein Tipp" - für die Covid-19-Ergänzungs-Reiseversicherung für Urlaub in Deutschland

Und was ist, wenn jemand die Corona-Impfung nicht verträgt? 

 

Impfunverträglichkeit ist schon immer ein versicherter Rücktrittsgrund in der "normalen" Reiserücktritts-/Storno-Versicherung.


Versicherungsbedingungen

Download
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zum Ergänzungs-Schutz Covid-19 (2022) finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen
Ergaenzungs-Schutz_Covid-19_VB2022.pdf
Adobe Acrobat Dokument 69.9 KB

Wenn Sie noch keinen Reiseschutz bei der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben, dann entscheiden Sie sich bitte zuerst dafür und schließen den Corona-Schutz im Online-Buchungsprozess zusammen mit Ihrer gewünschten Absicherung ab.

 

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