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Die Corona-Zusatz-Versicherung der ERGO: der Ergänzungs-Schutz Covid-19

Besonders wichtig bei Pandemie-Ausschluss

Zubuchbar zu allen bestehenden ERGO-Reiseversicherungen, die eine Reiserücktritts-/Stornokosten-Versicherung enthalten


Da Corona noch nicht vorbei ist, wollen sich immer noch viele Urlauber gegen eine Coronavirus-Infektion absichern. Bei Neuabschlüssen einer Reiserücktritts-Versicherung nach dem 1.8.2023 ist eine Corona-Erkrankung "normal" als versicherter Reiserücktritts-Grund enthalten. 

 

Nur ein "positiver Test" reicht als Rücktrittsgrund allerdings nicht aus.

 

Unter anderem aus diesem Grund bietet die ERGO Reiseversicherung den Ergänzungs-Schutz Covid-19 an.

 

Wichtig ist er auch als Zusatz-Versicherung zu allen Versicherungen, die bereits vor dem 1.8.2023 abgeschlossen wurden und in  denen eine Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung enthalten ist - egal ob Einmal- oder Jahres-Versicherung. In den dortigen Versicherungsbedingungen ist ein sogenannter "Pandemie-Ausschluss" vereinbart, d.h. bei Pandemie wird generell nicht geleistet. Wichtig zu wissen: Die WHO hält für Covid-19 den Pandemie-Status immer noch aufrecht.

 

Auch bei einigen Spezialtarifen gibt es den Pandemie-Ausschluss und es ist hilfreich hier mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 aufzustocken. Das betrifft u.a. die Langzeit-Reiserücktritts-Versicherung und die Seminar-Versicherung.

5 Gute Gründe für den ERGO Covid-19 Zusatzschutz

  1. Im Rahmen der Stornokosten- und /oder Reiseabbruch-Versicherung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten und Stornogebühren bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 erstattet.
  2. Ein positives Testergebnis reicht als versicherter Rücktrittsgrund aus - vom Reisenden oder von einem Angehörigen.
  3. Absicherung von persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
  4. Verweigerung der Einreise, z. B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund eines positiven Corona-Tests an der Grenze..
  5. Wenn die Reise nicht wie geplant beendet werden kann, weil ein oder mehrere Urlauber von einer Quarantäne betroffen sind, werden die zusätzlichen Unterkunftskosten am Urlaubsort bis 5.000 € pro Person erstattet.

Gültigkeit vom Corona-Schutz

Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt für:

  • eine einzelne Reise bis zu max. einem Jahr 
  • weltweit
  • gültig für jedes Alter und alle Verkehrsmittel

!

 

Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt nicht alleine, d.h. die Reise muss über eine bei der ERGO Reiseversicherung bestehende Hauptversicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung abgesichert sein. 

 

Prüfen Sie bitte zuerst, ob Sie bereits eine bestehende Reiseversicherung (oder Seminarversicherung) bei der ERGO abgeschlossen haben 
 

Was kostet der Ergänzungs-Schutz Covid-19?

Der Tarif muss so gewählt werden, dass er zur bereits abgeschlossenen Reiserücktritts-Versicherung passt!

Wenn Sie also in Ihrer Haupt-Reiseversicherung einen Tarif mit Selbstbeteiligung haben, dann entscheiden Sie sich beim Corona-Ergänzungstarif auch wieder für einen Selbstbehalt. 

Hat Ihre Erstversicherung keine Selbstbeteiligung, dann schließen Sie auch den Ergänzungstarif ohne Selbstbehalt ab.

Preise für den Ergänzungs-Schutz Covid-19 der ERGO Reiseversicherung
Gepackter Urlaubskoffer mit Pass, Flugticket, Impfausweis, OP-Maske und Corona-Zusatz-Reiseschutz Covid-19 der ERGO Reiseversicherung

Das "Kleingedruckte" oder was sonst noch alles wichtig zu wissen ist

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer bestehenden Hauptversicherung bei der ERGO Reiseversicherung.

 

Wer kann alles den Versicherungsfall auslösen?

Die versicherten Urlauber selbst oder eine Risikoperson, die nicht mit in den Urlaub reisen wollte.

Risikopersonen sind z.B. Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Geschwister, Großeltern, Tanten, Onkels, Nichten, Neffen, Schwäger und Schwägerinnen. 

 

Welche Selbstbeteiligung wird fällig?

Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Wenn Ihre bei der ERGO Reiseversicherung bestehende Hauptversicherung in der Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) eine Selbstbeteiligung enthält, müssen Sie in der Ergänzungs-Versicherung Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen.

Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt.

 

Bis wann können Sie die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 abschließen?

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.

Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

 

Was muss als Nachweis für die Schadenbearbeitung eingereicht werden?

  • Bei Erkrankung: ein offiziell bestätigtes positives Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung. Ein Selbsttest-Ergebnis ist nicht ausreichend.
  • Bei Quarantäne-Maßnahmen: eine behördliche Anordnung.
  • Bei Tod: Kopie vom Totenschein.

 

Was ist nicht versichert?

Es gibt keinen Versicherungsschutz bei:

  • Angst vor einer möglichen Ansteckung und Erkrankung,
  • bei generellen Reisebeschränkungen und Beherbergungsverboten,
  • Lockdown und Ausgangssperren,
  • behördlichem Erlass, dass Schulfahrten nicht stattfinden dürfen.
Button mit "Mein Tipp" - für die Covid-19-Ergänzungs-Reiseversicherung für Urlaub in Deutschland

Und was ist, wenn jemand die Corona-Impfung nicht verträgt? 

 

Impfunverträglichkeit ist schon immer ein versicherter Rücktrittsgrund in der "normalen" Reiserücktritts-/Storno-Versicherung.


Versicherungsbedingungen

Download
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zum Ergänzungs-Schutz Covid-19 (2022) finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen
Ergaenzungs-Schutz_Covid-19_VB2022.pdf
Adobe Acrobat Dokument 69.9 KB

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