Viele Urlauber sind in der heutigen Zeit sensibler und sicherheitsbewusster geworden und wollen sich gegen Unwägbarkeiten rund um das Coronavirus absichern. Vor allem aus Angst vor einem positiven Corona-Testergebnis vor Reisebeginn. Oder einer angeordneten Quarantäne am Urlaubsort.
Aus diesem Grund bietet die ERGO Reiseversicherung den Ergänzungs-Schutz Covid-19 an - als optionale Zusatz-Versicherung zu allen Versicherungen, in denen eine Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung enthalten ist.
Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt pauschal für:
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Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt nicht alleine, d.h. die Reise muss über eine bei der ERGO Reiseversicherung bestehende Hauptversicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung abgesichert sein.
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Prüfen Sie bitte zuerst, ob Sie bereits eine bestehende Reiseversicherung bei der ERGO abgeschlossen haben |
Alle Mitreisenden bis max. 9 Personen sind mit einer Prämie versichert.
Für eine einmalige Reise mit Selbstbeteiligung = 26 €
Für eine einmalige Reise ohne Selbstbeteiligung = 29 €
Der Tarif muss so gewählt werden, dass er zur bereits abgeschlossenen Reiserücktritts-Versicherung passt!
Wenn Sie also in Ihrer Haupt-Reiseversicherung einen Tarif mit Selbstbeteiligung haben, dann entscheiden Sie sich beim Corona-Ergänzungstarif auch wieder für einen Selbstbehalt.
Hat Ihre Erstversicherung keine Selbstbeteiligung, dann schließen Sie auch den Ergänzungstarif ohne Selbstbehalt ab.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer bestehenden Hauptversicherung bei der ERGO Reiseversicherung.
Wer kann alles den Versicherungsfall auslösen?
Die versicherten Urlauber selbst oder eine Risikoperson, die nicht mit in den Urlaub reisen wollte.
Risikopersonen sind z.B. Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Geschwister, Großeltern, Tanten, Onkels, Nichten, Neffen, Schwäger und Schwägerinnen.
Welche Selbstbeteiligung wird fällig?
Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Wenn Ihre bei der ERGO Reiseversicherung bestehende Hauptversicherung in der Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) eine Selbstbeteiligung enthält, müssen Sie in der Ergänzungs-Versicherung Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen.
Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt.
Bis wann können Sie die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 abschließen?
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Was muss als Nachweis für die Schadenbearbeitung eingereicht werden?
Was ist nicht versichert?
Es gibt keinen Versicherungsschutz bei:
Und was ist, wenn jemand die Corona-Impfung nicht verträgt?
Impfunverträglichkeit ist schon immer ein versicherter Rücktrittsgrund in der "normalen" Reiserücktritts-/Storno-Versicherung. |
Wenn Sie noch keinen Reiseschutz bei der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben, dann entscheiden Sie sich bitte zuerst dafür und schließen den Corona-Schutz im Online-Buchungsprozess zusammen mit Ihrer gewünschten Absicherung ab.
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Kennen Sie andere Urlauber, für die dieser Reiseschutz auch interessant wäre?
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