Wie erhält der Gast bei einer Stornierung oder einem Reiseabbruch am schnellsten sein Geld von der ERGO Reiseversicherung zurück?
Hier erfahren Sie, was bei einer Stornierung oder einem anderen Schaden zu tun ist:
Die ERGO Reiseversicherung hat dazu einen Schaden-Leitfaden erstellt. Sie finden ihn ganz unten zum Download.
1. Schaden möglichst gering halten und unverzüglich anzeigen.
Ihr Gast möchte stornieren?
Damit es keine Missverständnisse gibt, lassen Sie sich die Stornierung immer schriftlich geben.
Wenn kein verspäteter Reiseantritt oder eine Umbuchung möglich ist, sollte die Reise unverzüglich storniert werden, bevor sich die Stornokosten (bei gestaffelten Stornogebühren) erhöhen.
2. Rechnungserstellung durch den Gastgeber:
Bei einer Stornierung oder früheren Abreise Ihrer Gäste erstellen Sie bitte die notwendige Stornokostenrechnung/ Mietausfallrechnung gemäß Ihren AGB. Eine (anteilige) Weitervermietung wird dabei verrechnet. Auch sogenannte "ersparte Aufwendungen" müssen Sie berücksichtigen.
Der Gast zahlt die verbindlichen Stornokosten zuerst immer direkt an seinen Gastgeber, da beide einen Beherbergungsvertrag geschlossen haben.
Wenn Ihr Gast einen gültigen Versicherungsvertrag mit der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen hat (fristgerechter Abschluss und Bezahlung) und zudem einen versicherten Rücktrittsgrund hat, bekommt er seine Stornokosten von der Versicherung erstattet.
Die Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung berät bei medizinischen und allgemeinen Anfragen zu einer möglichen Stornierung. Eventuell kann das Storno sogar vermieden werden!
Ihr Vorteil:
Die Storno-Experten besprechen mit Ihrem Gast, ob er wirklich unverzüglich stornieren muss oder den Reiseantritt ohne finanzielles Risiko abwarten kann. Diese Entscheidung muss er nicht alleine treffen.
Bitte sagen Sie Ihrem Gast, dass er die Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung kontaktieren soll:
Der Gast reicht bitte immer seine vollständigen Unterlagen bei der ERGO Reiseversicherung ein. Es ist hilfreich abzuwarten, bis alle Unterlagen vollständig da sind und zusammen einzureichen. Bevor nicht alles komplett ist, wird der Schaden nicht bearbeitet und auch kein Geld gezahlt.
Bei einem Rücktritt von der Reise:
Zusätzlich bei einem Reiseabbruch:
Die ERGO Reiseversicherung prüft jeden einzelnen Versicherungsfall gewissenhaft. Wenn es sich um einen versicherten Schadensfall handelt, erstattet sie dem Gast seine entstandenen Kosten schnellstmöglich. Wenn ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt wurde, wird in der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung ein Eigenanteil von 20 % abgezogen. Hat Ihr Gast sich für einen Tarif ohne Selbstbeteiligung entschieden, bekommt er seinen Schaden in kompletter Höhe erstattet.
Falls Sie für die Bearbeitung des Stornos Gebühren verlangen, sind diese nicht im Leistungsumfang enthalten und werden nicht erstattet.
Alle Belege und Nachweise sind direkt bei der ERGO Reiseversicherung einzureichen - am besten im Onlinebereich.
Zu finden auf der Internetseite www.ergo-reiseversicherung.de oben in der Navigation unter dem Punkt "Schadensmeldung".
Alternativ per Post:
ERGO Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Postfach 800545
81605 München
Bei Fragen zur Schadenbearbeitung können Sie mich als Agentur-Partner gern kontaktieren. Bitte geben Sie aber meine Telefonnummer nicht an Ihre Gäste weiter.
Sollten Sie mal mit einer Entscheidung unserer Leistungsabteilung unzufrieden sein oder ein Mitarbeiter z.B. einen Rechenfehler in der Erstattungssumme haben, geben Sie mir einfach Bescheid. Ich kümmere mich dann: graffenberger@rv17.de
Ihre Ansprechpartnerin
Ina Graffenberger
Agentur Ina Graffenberger
rv17- Die Reiseschutz-Experten
Inh: Ina Graffenberger
Büro: Friedhofstr. 2
16727 Oberkrämer bei Berlin
Tel. +49 33396 720005
Mobil/WhatsApp +49 172 8800660
E-Mail: info@reiseschutz-deutschland.de