Schadenmeldung an die ERGO reiseversicherung

Leitfaden für den Deutschland-Reiseschutz

Wie erhält der Gast bei einer Stornierung oder einem Reiseabbruch am schnellsten sein Geld von der ERGO Reiseversicherung zurück? 

 

Hier erfahren Sie, was bei einer Stornierung oder einem anderen Schaden zu tun ist:

  • Was müssen Sie als Gastgeber tun?
  • Welche Unterlagen und Dokumente sind notwendig?
  • Wo kann sich Ihr Gast hinwenden, damit schnellstmöglich der Schaden bezahlt wird?

Die ERGO Reiseversicherung hat dazu einen Schaden-Leitfaden erstellt. Sie finden ihn ganz unten zum Download. 

WAS MÜSSEN SIE TUN, WENN IHR GAST STORNIERT ODER FRÜHER ABREIST?

1. Schaden möglichst gering halten und unverzüglich anzeigen.

Ihr Gast möchte stornieren?

Damit es keine Missverständnisse gibt, lassen Sie sich die Stornierung immer schriftlich geben.

Wenn kein verspäteter Reiseantritt oder eine Umbuchung möglich ist, sollte die Reise unverzüglich storniert werden, bevor sich die Stornokosten (bei gestaffelten Stornogebühren) erhöhen. 

 

2. Rechnungserstellung durch den Gastgeber:

Bei einer Stornierung oder früheren Abreise Ihrer Gäste erstellen Sie bitte die notwendige Stornokostenrechnung/ Mietausfallrechnung gemäß Ihren AGB. Eine (anteilige) Weitervermietung wird dabei verrechnet. Auch sogenannte "ersparte Aufwendungen" müssen Sie berücksichtigen. 

 

Der Gast zahlt die verbindlichen Stornokosten zuerst immer direkt an seinen Gastgeber, da beide einen Beherbergungsvertrag geschlossen haben. 

Wenn Ihr Gast einen gültigen Versicherungsvertrag mit der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen hat (fristgerechter Abschluss und Bezahlung) und zudem einen versicherten Rücktrittsgrund hat, bekommt er seine Stornokosten von der Versicherung erstattet.

 

Die versicherten Rücktrittsgründe finden Sie hier >>

Die telefonische Stornoberatung

Die Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung berät bei medizinischen und allgemeinen Anfragen zu einer möglichen Stornierung. Eventuell kann das Storno sogar vermieden werden! 

 

Ihr Vorteil:

Die Storno-Experten besprechen mit Ihrem Gast, ob er wirklich unverzüglich stornieren muss oder den Reiseantritt ohne finanzielles Risiko abwarten kann. Diese Entscheidung muss er nicht alleine treffen. 

 

Bitte sagen Sie Ihrem Gast, dass er die Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung kontaktieren soll: 

  • wenn er z.B. vor der Reise erkrankt und nicht weiß, ob er bis zum Reiseantritt wieder gesund wird.
  • wenn ein Angehöriger oder ein Mitreisender erkrankt ist.
  • wenn er aus einem anderen Grund nicht in der Lage ist zu reisen (z.B. Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, unvorhergesehene Arbeitslosigkeit oder Schaden am Eigentum z.B. Wasserrohrbruch oder Hochwasser).
Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung

Was muss Ihr Gast bei der ERGO Reiseversicherung einreichen?

Der Gast reicht bitte immer seine vollständigen Unterlagen bei der ERGO Reiseversicherung ein. Es ist hilfreich abzuwarten, bis alle Unterlagen vollständig da sind und zusammen einzureichen. Bevor nicht alles komplett ist, wird der Schaden nicht bearbeitet und auch kein Geld gezahlt.

 

Bei einem Rücktritt von der Reise:

  • Versicherungsnachweis. Die Versicherungsscheinnummer steht auf dem Versicherungsschein oder auch auf dem Kontoauszug. Ausnahme: beim sogenannten "Katalogverkauf" gibt es keine Versicherungsscheinnummer. Die Buchungsbestätigung ist hier gleichzeitig der Versicherungsnachweis.
  • Buchungsbestätigung des Hotels, Vermieters oder Reiseveranstalters
  • Stornokostenrechnung des Hotels, Vermieters oder Reiseveranstalters
  • Ggf. Original-Fahrscheine, Flugtickets, Eintrittskarten o.ä. 
  • Nachweis zum Rücktrittsgrund, z.B. ein Arztattest, eine Kopie der Sterbeurkunde, eine Kopie des Kündigungsschreiben o.a.
  • Eine Bestätigung des Vermieters, dass nicht weitervermietet werden konnte

Zusätzlich bei einem Reiseabbruch:

  • Angabe des genauen Datums, an dem die Reise abgebrochen wurde
  • Nachweis über die Höhe der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • Nachweis über die Mehrkosten der Rückreise (z.B. zusätzliche Fahrscheine)
  • Nachweis zum Grund des Abbruchs, z.B. das Arztattest vom Arzt am Urlaubsort

Prüfung und Erstattung

Die ERGO Reiseversicherung prüft jeden einzelnen Versicherungsfall gewissenhaft. Wenn es sich um einen versicherten Schadensfall handelt,  erstattet sie dem Gast seine entstandenen Kosten schnellstmöglich. Wenn ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt wurde, wird in der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung ein Eigenanteil von 20 % abgezogen. Hat Ihr Gast sich für einen Tarif ohne Selbstbeteiligung entschieden, bekommt er seinen Schaden in kompletter Höhe erstattet.

 

Falls Sie für die Bearbeitung des Stornos Gebühren verlangen, sind diese nicht im Leistungsumfang enthalten und werden nicht erstattet.

 

Leistungen und Selbstbehalte im Deutschland-Reiseschutz >

Schadenmeldung bei der ERGO Reiseversicherung

Kontakt ERGO Reiseversicherung AG

Alle Belege und Nachweise sind direkt bei der ERGO Reiseversicherung einzureichen - am besten im Onlinebereich.

 

Zu finden auf der Internetseite www.ergo-reiseversicherung.de oben in der Navigation unter dem Punkt "Schadensmeldung".

 

Alternativ per Post:

ERGO Reiseversicherung AG

Leistungsabteilung

Postfach 800545

81605 München 


Leitfaden für die Schadenbearbeitung für Sie und Ihre Gäste zum Download

Schadenleitfaden-ERGO-Reiseversicherung für Urlaub in Deutschland
Download
Leitfaden "Richtiges Vorgehen im Schadenfall"
Was ist wann zu tun? Welche Unterlagen sind an die Versicherungsgesellschaft einzureichen? Wo können die Ansprüche online geltend gemacht werden? Welche Hotline ist zu wählen?
TID_Schadensfall-Leitfaden.pdf
Adobe Acrobat Dokument 55.6 KB
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Ärztliche Bescheinigung
Aerztliche_Bescheinigung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 237.2 KB

Mein Service

Bei Fragen zur Schadenbearbeitung können Sie mich als Agentur-Partner gern kontaktieren. Bitte geben Sie aber meine Telefonnummer nicht an Ihre Gäste weiter. 

 

Sollten Sie mal mit einer Entscheidung unserer Leistungsabteilung unzufrieden sein oder ein Mitarbeiter z.B. einen Rechenfehler in der Erstattungssumme haben, geben Sie mir einfach Bescheid. Ich kümmere mich dann: graffenberger@rv17.de

 

Ihre Ansprechpartnerin

Ina Graffenberger