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Reiserücktritts-versicherung

Reiserücktrittskosten-Versicherung der ERGO Reiseversicherung

Zur Absicherung Ihres Reisepreises


In den vergangenen Jahren haben die Preise für Pauschalreisen, Kreuzfahrten, aber auch für viele Hotels und Ferienwohnungen ganz schön angezogen. Umso wichtiger ist die Absicherung für den Fall einer Stornierung, damit Sie nicht auf den Stornokosten sitzen bleiben.

Denn wie schnell etwas Unvorhergesehenes passieren kann, wissen wir ja alle: ausrutschen und ein Bein brechen oder sich ein Virus einfangen oder die Schwiegermutti wird ins Krankenhaus eingeliefert...

 

Meine Empfehlung ganz klar: die Reiserücktrittskosten-Versicherung!

 

Ins Auto steigen und einfach losfahren! Viele Urlauber wählen in diesen Zeiten das Auto als Verkehrsmittel um entspannt und flexibel zu ihrem Ferienort zu kommen. Für Autoreisen oder die Anreise mit der Bahn, dem Bus oder dem Motorrad gibt es den kostengünstigen und passenden Reiseschutz "Sichere Fahrt".

Vorteile ERGO Reiserücktritts-Versicherung

  • Absicherung bis 20.000 € Reisepreis
  • Alle Tarife wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung
  • Absicherung von Stornokosten, Umbuchungsgebühren und Reise-Abbruch
  • Inklusive Corona-Erkrankungen
  • Anspruch auf Mietwagen bei Autopanne
  • Sehr günstige Preise, wenn das Hauptverkehrsmittel das Auto, das Motorrad, die Bahn oder der Bus ist
  • Telefonische Stornoberatung: Medizinische Fachberatung bei Krankheit vor der Reise

Gut geschützt vor und während Ihrer Reise - weltweit


Leistungen der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung

Bei Stornierung Ihrer Reise:

Die ERGO Reiseversicherung erstattet Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. Bearbeitungs- und Umbuchungs-Gebühren aus einem versicherten Grund.

 

Versicherte Rücktrittsgründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung inkl. Covid-19
  • Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte (Ausgenommen sind Kontrolluntersuchungen)
  • Unfallverletzungen und Tod
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen 
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum, z.B. durch Feuer, Wasserrohrbruch, Sturm, Straftat eines Dritten
  • Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel und Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • Wiederholungsprüfungen
  • Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder der Tod des zur Reise angemeldeten Hundes oder der Katze

 

Den Versicherungsfall können Sie selbst oder auch Ihre Angehörigen auslösen, die nicht mitreisen.

 

Als Angehörige gelten Ehepartner oder Personen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (muss nicht am gleichen Wohnort sein). Außerdem Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Schwiegereltern, Cousins und noch weitere.   

 

Verspäteter Reiseantritt:

Die ERGO Reiseversicherung erstattet Ihnen die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen aus einem versicherten Grund.

 

Bei Panne oder Unfall des Kfz vor oder während der Reise:

Die ERGO Reiseversicherung erstattet Ihnen die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, z.B. Hotelkosten.

Außerdem werden die Mehrkosten der Hinreise bzw. Rückreise bis maximal 500 € pro versicherter Person übernommen, z.B. Kosten für einen Mietwagen oder neue Bahnfahrkarten.

 

Verspätungs-Schutz:

Wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden verspätet und Sie dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel versäumen, dann erstattet Ihnen die ERGO-Versicherung die Mehrkosten der Hinreise bis zu 500 € pro Person. Außerdem bekommen Sie die nachgewiesenen Kosten für notwendige Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft) bis max. 100 € pro Person erstattet.

 

Bei einem Reise-Abbruch:

Wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen, ersetzt Ihnen die ERGO Reiseversicherung u.a. den anteiligen Reisepreis für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten. 

 

Bei einer Unterbrechung oder unfreiwilligen Verlängerung der Reise:

Wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses (z.B. Unfalls oder Erkrankung auf der Reise) unterbrechen oder verlängern müssen, erstattet Ihnen die ERGO Reiseversicherung bis zu 1.000 € pro Person für nachgewiesene zusätzliche Unterkunftskosten.

 

Ihr Service-Plus: die Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet und Sie sind sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen, dann können Sie die Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung kontaktieren.

Button mit "Experten Tipp" zum Abschluss von Reiserücktritts-Versicherungen

Hier wIrd es günstiger

Für Deutschland

Spezial-Produkt für den Urlaub in Deutschland. Ein Preis für alle Mitreisenden bis 9 Personen ohne Alterszuschlag. Mit oder ohne Selbstbeteiligung.

Jahrespolice

Wenn Sie mehrere Reisen innerhalb der nächsten 12 Monate planen, ist die  Jahres-Versicherung für einen Pauschalbetrag genau das Richtige für Sie.

Schüler-versicherung

Gruppen ab 6 SuS können bei Klassen- und Schulreisen in den Genuss der wesentlich günstigeren Klassenfahrt-Versicherung kommen.

Für Kurse

Wenn Sie einen Kurs absichern wollen - egal ob Ski- oder Yogakurs, dann ist die Kurs-Versicherung für Sie die bessere Alternative. 


Preise für die Reiserücktritts-Versicherung mit ReiseAbbruch

Einmal mit Selbstbeteiligung und einmal ohne.

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Preise für die Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung der ERGO Reiseversicherung
Preise für die Reiserücktritts-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der ERGO Reiseversicherung

Das "Kleingedruckte" oder was sonst noch alles wichtig zu wissen ist

Wo gelten die Reiseversicherungen?

Die Versicherungen für erdgebundene Reisen, also die Anreise mit Auto, Motorrad, Bus und Bahn können nur für Reisen innerhalb Europas abgeschlossen werden - zusätzlich für die Mittelmeer-Anliegerstaaten, die Kanaren, Madeira und Spitzbergen. 

 

Für alle anderen Verkehrsmittel und Reisearten gilt die Versicherung weltweit.

 

Welche Selbstbeteiligung wird fällig?

Mein Tipp: Wenn Sie einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wählen, dann erhalten Sie Ihren Schaden immer zu 100 % erstattet! 

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung gilt folgendes:

Bei der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung beteiligen Sie sich mit 20 % am "erstattungsfähigen Schaden". Das sind in der Regel die anfallenden Stornogebühren, mindestens 25 € pro Person. 

 

Bis wann können Sie die Reiseversicherung abschließen?

Die Versicherungen können Sie bis spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abschließen. Bei Reisebuchungen innerhalb von 30 Tagen bis zum Reisebeginn beträgt die Abschlussfrist 3 Werktage (Mo-Sa). 

Download
Versicherungsbedingungen Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung, Teil A und B
VB-Standard-2023.pdf
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