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Zahlt die Reiserücktritts-Versicherung bei Jobverlust, Kurzarbeit und Arbeitsplatzwechsel?

Frau sitzt auf dem Sofa im Wohnzimmer und rechnet, ob sie sich den Urlaub noch leisten kann. Zum Glück hat sie eine Reiserücktritts-Versicherung bei der ERGO abgeschlossen.
Kurzarbeit ist ein versicherter Grund in der Reiserücktritts-Versicherung

Urlaub geplant und jetzt in Kurzarbeit – was tun?

Wenn das Geld für den Urlaub nicht mehr reicht


Viele Menschen wollen einen Urlaub buchen, sind sich aber unsicher, ob sie ihn auch antreten können. In vielen Branchen droht ihnen Jobverlust oder Kurzarbeit. In unserer hektischen und „flexiblen“ Zeit müssen auch viele den Arbeitsplatz wechseln, umziehen oder sich nach einem befristeten Arbeitsvertrag wieder neue Arbeit suchen. Hat da eine Urlaubsplanung überhaupt Platz? Und wie können sich Reisende bei berufsbedingten Veränderungen mit einer Reiseversicherung schützen? Was leistet sie konkret?

Nach der akuten Corona-Krise mit zahlreichen Reiseverboten und Lockdowns konnten endlich wieder viele Menschen in ihren heißgeliebten Urlaub fahren. Innerhalb Deutschlands und auch wieder ins Ausland. Kaum ist die eine Krise vorbei, tun sich mit Inflation, Ukraine-Krieg und Energiekrise neue Probleme auf. Trotz Fachkräftemangels auf der einen Seite, sind auf der anderen Seite leider wieder viele Menschen von Arbeitslosigkeit bedroht, müssen in Kurzarbeit gehen oder ihre Arbeit bereits verloren. 


„Meine Firma hat kurzarbeit angemeldet.“ Und der Urlaub?

Auch Frau Napuro ist mittlerweile von Kurzarbeit betroffen.

 

Um ihr verringertes Einkommen ausgleichen zu können, entscheidet sie sich schweren Herzens ihren vor langer Zeit gebuchten Urlaub zu stornieren. Eigentlich sollte er in 8 Tagen beginnen. An der Ostsee war eine kleine Ferienwohnung gebucht. Dort wollte sie sich vom Arbeitsstress erholen.

 

Ihr wird leicht schwindelig als sie erfährt, dass für die Stornierung ihrer Reise, so kurz vor ihrem Urlaub, 800 € an Stornokosten anfallen. Kurz vor Reisebeginn berechnen die Reiseveranstalter und Vermieter immer die höchsten Stornierungskosten.

Nun stellt sich für Frau Napuro natürlich die Frage, ob sie diese Kosten selbst tragen muss oder wer in diesem Fall für die Stornokosten aufkommt.

Bezahlt die Reiserücktritts-Versicherung bei Kurzarbeit?

Im Zuge ihrer Reisebuchung hat Frau Napuro auch gleich eine Reiserücktritts-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen. Auch wenn sie sich zur Zeit des Abschlusses ziemlich sicher war, dass sie so etwas eigentlich gar nicht braucht.

 

Als sie sich dann mit wenig Aussicht auf Erfolg bei ihrem Versicherungsanbieter meldet, erhält sie die erlösende Nachricht: die Reiserücktritts-Versicherung umfasst tatsächlich auch Rücktrittsgründe wie Kurzarbeit und Jobverlust. Frau Napuro kann somit etwas entspannter auf diese unsicheren Zeiten blicken. Die anfallenden Stornokosten in Höhe von 800 € werden von ihrer Reiseversicherung übernommen.

Und was ist, wenn man eine neue Arbeit bekommt?

"Herzlichen Glückwunsch zum neuen Job!"

Glücklicherweise verlieren Menschen nicht nur ihre Arbeit. Ganz viele finden auch einen neuen Arbeitsplatz. Sei es nach Arbeitslosigkeit, weil sie sich beruflich verändern wollen, weil sie nur einen befristeten Arbeitsvertrag hatten oder der Umzug aus familiären Gründen es notwendig macht. 

 

Die Freude ist oftmals groß, wenn da nicht der bereits gebuchte Urlaub wäre. Denn dieser muss nun storniert werden, wenn man bei der neuen Firma nicht gleich am ersten Arbeitstag einen Urlaubsantrag einreichen möchte. Zumal in der Probezeit oftmals auch kein Anspruch auf Urlaub besteht.

 

Wenn nun der Urlaub storniert wird, fallen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hohe Stornokosten an. Glück haben diejenigen, die sich bei Reisebuchung auch gleich für eine entsprechende Reiseversicherung entschieden haben! 

 

Reiserücktritt bei Jobwechsel

Im Vorteil ist, wer rechtzeitig eine Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen hat, die nicht nur Krankheit oder Unfall vor der Reise, sondern auch berufsbedingte Rücktrittsgründe wie Reiserücktritt bei Arbeitsplatzwechsel abdeckt.

Versicherte Rücktrittsgründe bei der ERGO Reiseversicherung für berufsbedingtes Urlaubsstorno

  • Arbeitsplatzwechsel (ausgenommen Versetzung innerhalb eines Unternehmens);
  • Betriebsbedingte Kündigung;
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses (umfasst die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit einer Wochenarbeitszeit von mind. 15 Stunden auf eine Dauer von einem Jahr angelegt);
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit;
  • Der Beginn des Freiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres;
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität (wenn sie unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfindet).

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