Gute Gründe für den Reiseschutz bei kurzfristigen Buchungen
Last-Minute gebucht – Storno voll bezahlt? Warum Reiseversicherungen gerade bei kurzfristigen Buchungen ein Muss sind
Jedes Jahr vor den Sommerferien stellt sich die gleiche Frage: lohnt sich bei Last-Minute-Reisen überhaupt noch der Abschluss einer Reiseversicherung? Ich liefere Ihnen hier gute Argumente, warum Sie IMMER eine Reiseversicherung anbieten sollten.
Kurzentschlossen ans Meer, spontan in die Berge oder ein verlängertes Wochenende auf dem Land: Last-Minute-Buchungen sind beliebt – und nehmen gerade in der Hochsaison deutlich zu. Für Gastgeber sind sie oft ein Segen. Doch was, wenn der Gast kurz vor Reiseantritt absagen muss? Genau hier kann eine Reiseversicherung über ERGO bares Geld und Ärger ersparen – für den Gast ebenso wie für Sie als Vermieter.
Reiserücktritt: Wenn ausgerechnet jetzt etwas dazwischenkommt
Auch bei Buchung nur wenige Tage vor Reiseantritt sind unerwartete Ereignisse keine Seltenheit. Typische Beispiele:
- Ein grippaler Infekt mit Fieber am Vorabend der Abreise
- Ein Verkehrsunfall auf dem Weg zum Bahnhof oder zum Zielort
- Ein plötzlicher Todesfall in der Familie
- Das Kind bricht sich am letzten Schultag den Arm
- Ein Sturmschaden macht die Anwesenheit zu Hause erforderlich
- Der zur Reise angemeldete Hund erleidet eine Viruserkrankung

In solchen Fällen muss die Reise abgesagt werden – doch der Vermieter hat das Zimmer längst geblockt. Stornokosten von 80, 90 oder sogar 100 % sind keine Seltenheit, vor allem bei kurzfristigen Buchungen. Ohne Versicherung bleibt der Gast auf den Kosten sitzen – was schnell zu Unzufriedenheit und schlechter Stimmung führt.
Mit der Reiserücktrittsversicherung der ERGO werden diese Stornokosten übernommen – vorausgesetzt, der Schutz wird direkt bei oder kurz nach der Buchung abgeschlossen.
Was vielen Gästen nicht bewusst ist: das Risiko ist bei kurzfristigen Buchungen sogar viel höher als bei langfristigen Buchungen.
Warum?
- Bei einer Krankheit einige Wochen vor Reisebeginn kann man auch wieder bis zur Reise gesund werden. Bei Krankheit 1-2 Tage vor Reisebeginn eher nicht. Das Gleiche gilt z.B. für einen Wasserschaden, der bei langfristigen Buchungen möglicherweise bis Reiseantritt wieder behoben wird, im Kurzfristbereich aber nicht.
- Bei einem Reiserücktritt einige Wochen vor Reisebeginn fallen eventuell gar keine oder nur sehr wenige Stornokosten an. Wenn der Anreisetag allerdings schon kurz bevor steht, sind die Stornokosten ungleich höher. Bei No-Show werden manchmal sogar 100 % Stornierungskosten - also der komplette Mietpreis - berechnet.
"Mir passiert schon nichts."
Haben Sie diesen Satz schon mal von Ihren Gästen gehört?
Ganz wichtig zu wissen ist, dass außer den Reisenden selbst, auch deren Angehörige, die zu Hause bleiben oder Haustiere den Versicherungsfall auslösen können, u.a.:
- Lebenspartner - auch ohne gemeinsamen Wohnsitz.
- Eltern, Geschwister, Groß- und Schwiegereltern, Enkel, Tanten und Onkels, Nichten und Neffen, Cousins und Cousinen.
- Betreuungspersonen für pflegebedürftige Angehörige.
- Die zur Reise angemeldeten Hunde und Katzen.
Reiseabbruch: Und wenn der Gast früher abreisen muss?
Nicht nur der Reiserücktritt ist ein Risiko. Auch ein plötzlicher Reiseabbruch kann für den Gast teuer werden – etwa wenn:
- Ein Familienmitglied während des Urlaubs schwer erkrankt
- Ein Unfall während eines Ausflugs zum vorzeitigen Reiseende führt
- Zu Hause massive Unwetterschäden am Eigentum eine vorzeitige Abreise erfordern
- Eine unerwartete schwere Erkrankung bei einem Angehörigen zu Hause
Mit der Reiseabbruch-Versicherung der ERGO werden dem Gast nicht genutzte Übernachtungen ebenso erstattet wie zusätzliche Rückreisekosten, die durch die vorzeitige Abreise entstehen. Für den Vermieter ist die Situation deutlich entspannter, wenn der Gast weiß: „Ich bin abgesichert.“
Zusätzlich bei Autoreisen:
Bei Pannen und Unfällen mit dem Auto während der Anreise oder innerhalb des Urlaubs werden zusätzliche Reisekosten erstattet - bis zu 500 € pro Person. Dafür kann z.B. ein Mietwagen gebucht werden um so den Urlaub komfortabel fortzusetzen.
Wichtig: Die Reiseabbruch-Versicherung ist immer bereits in der Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung enthalten.

Bieten Sie die Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung IMMER mit an. Egal, ob es eine kurzfristige oder eine langfristige Buchung ist. Lassen Sie den Gast selbst entscheiden, ob er sich absichern möchte. Mit oder komplett ohne Selbstbeteiligung. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung der Versicherungsprodukte gibt es hier >> |
Noch mehr Argumente
Das ERGO Reiseschutzpaket: Mehr Sicherheit für wenig Geld
Viele Gäste entscheiden sich direkt für das komplette Reiseschutzpaket der ERGO Reiseversicherung – und das aus gutem Grund. Denn neben Rücktritt und Abbruch beinhaltet es auch:
Gepäckversicherung: Bei Diebstahl von persönlichen Dingen, inklusive Technik und Sportgeräten zahlt die ERGO den Zeitwert, max. 2.000 € je Reise. Wenn aufgegebenes Gepäck 12 Stunden zu spät ankommt, können Ersatzkäufe bis zu 250 € pro Person getätigt werden.
Krankenrücktransport: Bei einem Krankenhausaufenthalt wird auf Wunsch ein Krankenrücktransport zum Heimatort organisiert und bezahlt, den die gesetzlichen Krankenkassen niemals übernehmen.
Ihr Vorteil als Gastgeber
Indem Sie aktiv auf den Reiseschutz der ERGO hinweisen, zeigen Sie Verantwortung und stärken das Vertrauen Ihrer Gäste. Zugleich reduzieren Sie Rückfragen und Diskussionen im Stornofall, weil klar ist: Der Gast hätte sich absichern können – und viele tun es auch, wenn sie rechtzeitig darauf hingewiesen werden.
Fazit: Spontan reisen – aber nicht unversichert
Auch bei Last-Minute-Buchungen gilt: Eine Reiseversicherung ist kein überflüssiger Luxus, sondern eine sinnvolle Absicherung. Gerade dann, wenn die Stornokosten hoch sind und der Zeitraum bis zur Abreise kurz ist, rechnet sich der Schutz doppelt – für Ihre Gäste und für Sie als Vermieter.
Tipp für Gastgeber: Bieten Sie Ihren Gästen den ERGO-Reiseschutz direkt im Buchungsprozess oder mit einem gezielten Hinweis nach der Buchung an. So steigern Sie nicht nur die Servicequalität, sondern schützen auch Ihre eigenen Interessen bei kurzfristigen Ausfällen.
Abschlussfrist bei Kurzfristbuchungen
Die Abschlussfrist im Last-Minute-Bereich, bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen bis zum Reisebeginn, beträgt drei Werktage (Montag-Samstag). Innerhalb dieser Frist kann die Versicherung quasi bis kurz vor dem Check-in abgeschlossen werden.
Gut zu wissen: Auch ein Gast, der heute bucht und morgen anreisen will, kann sich für seinen Urlaub noch ausreichend versichern.
Preise und Leistungen auf dem PDF-Flyer
Ihren persönlichen Link für den Abschluss der Deutschland-Produkte, den Sie in Ihre E-Mail-Kommunikation einbinden können und über den auch Ihre Provisionen zugeordnet werden, fordern Sie bitte bei mir an.
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Ich bin gern für Sie da.
Ihre Ansprechpartnerin
Ina Graffenberger
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