Schnell und unkompliziert im Schadensfall:
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Notrufnummern und Formulare zur Schadenmeldung bei Schul- und Klassenfahrten – für Kunden der ERGO Reiseversicherung und TravelSecure.
🔹 Interner Hinweis für unsere Kunden:
Diese Seite richtet sich ausschließlich an Personen, die ihre Versicherung über rv17 abgeschlossen haben.
Die Schadensmeldungen Ihrer Klassenfahrt werden professionell in den Leistungsabteilungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bearbeitet.
Sie können Ihre Versicherungsschäden online oder per Post einreichen.
💡 Tipp: Wenn kein Notfall besteht, reicht es aus, die Schadensmeldung nach Abschluss der Reise einzureichen.
Bitte warten Sie, bis alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen – unvollständige Meldungen können nicht bearbeitet werden.
Bitte halten Sie folgende Angaben und Dokumente bereit:
Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen sofort an die jeweilige Notrufzentrale:
ERGO Reiseversicherung
📞 +49 89 4166 1010
TravelSecure (Würzburger Versicherungs-AG)
📞 +49 931 2795 250
📌 Diese Nummern gehören ins Reisegepäck! Sie finden sie auch in Ihren Versicherungsunterlagen.
Die versicherten Personen oder die Eltern können den Schaden online auf der Internetseite der jeweiligen Versicherungsgesellschaft melden.
Alternativ schickt die Schule die erforderlichen Unterlagen per Post. Dafür finden Sie nachfolgend eine extra Schadensanzeige für Schulfahrten.
Vorteil: Diese kann gleich für mehrere Schüler und Schülerinnen einer Reise genutzt werden. Besonders hilfreich, wenn es auf einer Reise unterschiedliche Schäden gab, z.B. ein Kind fuhr nicht mit, eins musste abgeholt werden und eins musste im Ausland zum Arzt.
⚠️ Wichtiger Hinweis
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir selbst keine Schadensfälle bearbeiten oder weiterleiten dürfen.
Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch die Leistungsabteilungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Mit vollständigen Unterlagen geht die Schadenbearbeitung schnell und unkompliziert.
Lehrkräfte oder Eltern können die Meldung selbst durchführen – online oder klassisch per Post.