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Wann die Reiserücktrittsversicherung wirklich zahlt

Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß – doch manchmal kommt es anders, als geplant. Eine Krankheit, ein Unfall oder ein Notfall in der Familie können jeden treffen. Genau dann hilft eine Reiserücktrittsversicherung: Sie übernimmt die anfallenden Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund absagen müssen.

 

Aber: Nicht jeder Grund gilt automatisch als versichert. Viele Reisende erleben erst im Ernstfall, dass ihre Police bestimmte Situationen nicht abdeckt. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Stornogründe, die wirklich zählen – und die, bei denen Sie selbst die Kosten tragen müssen.

Stornogründe, die wirklich zählen – was Ihre Police abdeckt und was nicht

Paar sitzt zu Hause vor gepacktem Koffer – Reise storniert, Reiserücktrittsversicherung schützt vor Kosten
Wenn Krankheit oder Notfall die Reise verhindert, hilft die ERGO Reiserücktrittsversicherung.

✅ Wann die ERGO Reiserücktrittsversicherung zahlt

Bei der ERGO Reiseversicherung sind die versicherten Stornogründe klar und einheitlich geregelt – egal, ob Sie eine Einzelversicherung oder den praktischen Jahresschutz abgeschlossen haben.

 

Versichert sind u.a.

  • Unerwartete schwere Erkrankung (inkl. Covid-19) und Unfälle

→ Eine Erkrankung gilt als unerwartet, wenn sie erstmals nach Versicherungsabschluss auftritt (oder bei einer bestehenden Jahrespolice nach Reisebuchung). Maßgeblich ist, dass die Krankheit vor Reisebeginn nicht vorhersehbar war. 

Der Versicherer verlangt immer einen ärztlichen Nachweis: Ihr Arzt muss die Reiseunfähigkeit ausdrücklich bescheinigen.

  • Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, wenn in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung oder Therapie erfolgte. Kontrolluntersuchungen, Medikamenteneinnahmen oder Dialysen gelten dabei nicht als Behandlung. 👉 Typisches Beispiel: Ein Asthmaanfall kurz vor Urlaubsbeginn.

Neue, erstmals auftretende Krankheiten sind selbstverständlich versichert – auch bei chronisch Kranken. Wer z. B. an Krebs erkrankt ist, aber zusätzlich eine Grippe bekommt oder sich einen Arm bricht, ist bei diesen neuen Erkrankungen bzw. Unfällen voll abgesichert.

  • Tod, schwere Verletzung oder akute Erkrankung einer nahestehenden Person (z. B. Partner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel).
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
  • Impfunverträglichkeit oder Komplikationen einer Impfung.
  • Schaden am Eigentum (z. B. Brand, Rohrbruch, Sturmschaden, Hochwasser, Einbruch) unmittelbar vor der Reise.
  • Verlust des Arbeitsplatzes durch unerwartete betriebsbedingte Kündigung.
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses – das gilt sowohl bei zuvor bestehender Arbeitslosigkeit als auch beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber. Eine Versetzung innerhalb derselben Firma zählt dagegen nicht.
  • Einberufung zu einem Gerichtstermin oder Wehrdienst, wenn Sie diesen nicht verschieben können.
  • Erkrankung, Unfall, Impfunverträglichkeit oder Tod eines Hundes oder einer Katze, die zur Reise angemeldet wurden.(Nicht versichert sind Tiere, die zuhause oder in einer Tierpension bleiben, sowie andere Tierarten wie Pferde, Meerschweinchen oder Vögel.)
  • Bei Klassenfahrten: Der endgültige Austritt aus dem Klassenverband ist ein versicherter Grund. Wird ein Kind jedoch wegen seines Verhaltens von der Fahrt ausgeschlossen, besteht kein Anspruch.

⚠️ Wann keine Kostenerstattung möglich ist

Einige Situationen sind ärgerlich, aber nicht versichert – auch wenn sie auf den ersten Blick verständlich erscheinen.

 

❌ Trennung oder Streit mit dem Reisepartner

Emotionale Gründe gelten nicht als versicherter Rücktrittsgrund.

 

❌ Schlechtes Wetter am Urlaubsort

Regen statt Sonne oder Schneemangel im Skiurlaub sind kein Versicherungsfall.

 

❌ Keine Lust mehr oder geänderte Urlaubspläne

Wer sich umentscheidet, trägt die Stornokosten selbst.

 

❌ Kein Geld oder finanzielle Schwierigkeiten

Unvorhergesehene Ausgaben oder finanzielle Engpässe sind kein versicherter Grund.

 

❌ Kurzfristige Aufträge bei Selbstständigen

Ein plötzlich erteilter Auftrag ist eine unternehmerische Entscheidung – kein unvorhersehbares Ereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen.

 

❌ Urlaubssperre in der Firma

Wenn der Arbeitgeber kurzfristig eine Urlaubssperre verhängt, besteht kein Versicherungsschutz.

👉 Aber: Der Arbeitgeber ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, die Stornokosten zu übernehmen, wenn er einen bereits genehmigten und fest gebuchten Urlaub nachträglich zurückzieht. 

 

❌ Stau auf der Autobahn

Ein Stau auf dem Weg zum Flughafen oder Bahnhof gilt nicht als versichertes Ereignis. Wenn Sie dadurch Ihren Flug verpassen, kann nicht der gesamte Urlaub storniert werden. Es handelt sich um ein allgemeines Verkehrsrisiko, das jeder Reisende selbst trägt.

 

🚗 Panne oder Unfall – eingeschränkter Schutz

Kommt es kurz vor Reisebeginn zu einer Panne oder einem Unfall Ihres genutzten Fahrzeugs, besteht eingeschränkter Schutz, wenn Sie Ihre Reise dadurch nur verspätet antreten können.

 

Die ERGO Reiseversicherung erstattet in diesem Fall:

A) Ihre nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen,

B) sowie die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise bis maximal 500 € pro versicherter Person.

 

Nicht erstattet wird der komplette Reisepreis, wenn Sie die Reise aufgrund der Panne vollständig absagen, obwohl eine spätere Anreise möglich wäre.

 

🚆 Verspätung im öffentlichen Nahverkehr

Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel, das Sie zur Anreise zu Ihrem ersten versicherten Verkehrsmittel (z. B. Zug zum Flughafen) nutzen wollten, um mehr als zwei Stunden oder fällt ersatzlos aus, dann gilt Folgendes:

 

Die ERGO Reiseversicherung erstattet die Mehrkosten der Hinreise bis zu 500 € pro Person, wenn Sie dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel verpassen.

Arzt übergibt Patientin ein Attest zur Reiseunfähigkeit – Nachweis für Reiserücktrittsversicherung
Bei unerwarteter Erkrankung genügt das ärztliche Attest – ERGO übernimmt die Stornokosten.

🩺 Häufige Missverständnisse rund um Vorerkrankungen

Viele Versicherte fragen sich: „Bin ich überhaupt versichert, wenn ich eine Vorerkrankung habe?“

 

Ja – bei ERGO sind Sie auch mit einer bestehenden Erkrankung versichert, solange keine Behandlung oder Therapie innerhalb der letzten 6 Monate vor Versicherungsabschluss stattgefunden hat.

Kontrolluntersuchungen, Medikamenteneinnahmen oder Dialysen zählen dabei nicht als Behandlung.

 

Ein Beispiel:

Sie leiden an Asthma, waren aber seit Monaten beschwerdefrei. Wenn kurz vor Urlaubsbeginn ein Asthmaanfall auftritt und Sie deshalb nicht reisen können, übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Stornokosten.

 

Auch chronisch Kranke genießen umfassenden Schutz, wenn eine neue Erkrankung oder ein Unfall eintreten – etwa ein Magen-Darm-Infekt, ein Zahnnotfall oder ein Knochenbruch.

🧭 Fazit: Klarheit gibt Sicherheit

Eine Reiserücktrittsversicherung ist kein „Alles-ist-egal-Schutz“, sondern sichert Sie gezielt gegen unerwartete und nachweisbare Ereignisse ab.

 

Mit der ERGO Reiseversicherung wissen Sie genau, wann Sie abgesichert sind – klar, transparent und ohne Tarifwirrwarr.

 

👉 Tipp: Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung am besten direkt bei Buchung ab. Nur dann greift der Schutz auch, wenn kurz danach etwas Unvorhergesehenes passiert.

Viele Reisende fragen sich: Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung tatsächlich? Bei der ERGO Reiseversicherung sind die Stornogründe klar geregelt – und gelten für alle Tarife, egal ob Einzelreise oder Jahresschutz. Versichert sind etwa unerwartete Erkrankungen, Unfälle, Todesfälle oder erhebliche Schäden am Eigentum. Auch eine Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung ist abgesichert, wenn in den letzten sechs Monaten keine Behandlung stattfand.

 

Nicht versichert sind dagegen persönliche oder finanzielle Gründe wie Trennung, fehlende Lust, Geldmangel oder eine kurzfristige Urlaubssperre. Selbstständige, die wegen eines neuen Auftrags absagen müssen, sind ebenfalls nicht geschützt.

 

Ein Sonderfall: Bei mitreisenden Haustieren wie Hund oder Katze greift der Schutz – aber nur, wenn das Tier tatsächlich zur Reise angemeldet wurde.

 

Die ERGO Reiserücktrittsversicherung steht für Transparenz und faire Bedingungen. So wissen Sie genau, wann Sie abgesichert sind – und wann nicht.

📋 FAQ-Set

1. Wann zahlt die ERGO Reiserücktrittsversicherung?

Die ERGO Reiseversicherung leistet, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen – etwa bei unerwarteter Erkrankung, Unfall, Tod eines Angehörigen oder Schaden am Eigentum.

 

2. Was gilt als unerwartete Erkrankung?

Eine Erkrankung gilt als unerwartet, wenn sie erstmalig nach Versicherungsabschluss oder Reisebeginn auftritt und nicht vorhersehbar war. Wichtig: Sie müssen Ihre Reiseunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Nur dann besteht Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.

 

3. Bin ich mit einer Vorerkrankung versichert?

Ja, die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit ist abgesichert, sofern in den letzten sechs Monaten keine Behandlung oder Therapie stattfand. Kontrolluntersuchungen, Medikamenteneinnahmen und Dialysen gelten nicht als Behandlung.

 

4. Zahlt die Versicherung bei Urlaubssperre oder kurzfristigem Auftrag?

Nein. Weder eine Urlaubssperre noch ein kurzfristiger Auftrag eines Selbstständigen gelten als versicherte Ereignisse.

Bei einer Urlaubssperre ist laut BGB der Arbeitgeber verpflichtet, die Stornokosten zu übernehmen, wenn er einen genehmigten Urlaub zurückzieht.

 

5. Sind Haustiere mitversichert?

Ja, wenn Hund oder Katze zur Reise angemeldet sind. Erkrankt, verunglückt oder stirbt das Tier vor der Abreise, können Sie stornieren. Nicht versichert sind Tiere, die zuhause bleiben, sowie andere Tierarten wie Pferde, Meerschweinchen oder Vögel.

 

6. Was gilt bei Stau, Panne oder Verspätung des öffentlichen Verkehrs?

Ein Stau auf der Autobahn zählt nicht als versichertes Ereignis – bei einem verpassten Flug kann die Reise nicht komplett storniert werden.

Bei Panne oder Unfall des privaten Fahrzeugs bis zu einem Tag vor Reisebeginn übernimmt die ERGO die nicht genutzten Reiseleistungen und die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise bis zu 500 € pro Person.

 

Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel (z. B. Zug zum Flughafen) um mehr als zwei Stunden oder fällt ersatzlos aus, werden ebenfalls Mehrkosten der Hinreise bis zu 500 € pro Person erstattet.