
Abschlussfrist verpasst – und jetzt? Ich habe die Lösung!
Wie Sie sich auch nach Fristende noch richtig absichern können
Oh nein! Sie wollten doch noch eine Reiserücktritts-Versicherung abschließen – und nun ist die Abschlussfrist schon vorbei?
Beim Online-Abschluss erscheint die Meldung:
„Ein Abschluss ist leider nicht mehr möglich.“
Keine Sorge – ich helfe Ihnen weiter!
Bei der ERGO Reiseversicherung kann ich für Sie eine Genehmigung beantragen und die Reiseversicherung nachträglich abschließen. So kommen Sie trotzdem noch zu Ihrem gewünschten Reiseschutz.
🔍 Warum es überhaupt eine Abschlussfrist gibt
Der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung ist an bestimmte Fristen gebunden.
Diese sogenannte Abschlussfrist sorgt dafür, dass die Versicherung nicht erst abgeschlossen wird, wenn bereits ein Schaden absehbar ist.
- Bei langfristigen Buchungen: Abschluss bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich.
- Bei kurzfristigen Reisen: Wenn Ihre Reise in weniger als 30 Tagen startet, können Sie die Versicherung innerhalb von 3 Werktagen nach der Buchung abschließen.
Danach ist ein Online-Abschluss nicht mehr möglich – weder über das Internet noch telefonisch.
🧭 Was tun, wenn die Frist abgelaufen ist?
Vielleicht haben Sie Ihre Reise schon vor Wochen oder Monaten gebucht und erst jetzt fällt Ihnen auf, dass Sie den Reiseschutz vergessen haben.
Oder Sie merken plötzlich: „Oh, es kann ja immer etwas passieren – Krankheit - bei mir oder in der Familie.“
👉 Die gute Nachricht:
Ich kann für Sie bei der ERGO Reiseversicherung eine nachträgliche Genehmigung beantragen, um den Reiseschutz trotzdem noch abzuschließen!
📝 So funktioniert’s
- Sie füllen einfach mein Formular aus (siehe unten).
- Ich beantrage für Sie die Reiseversicherung Genehmigungsnummer für den nachträglichen Abschluss.
- Nach Freigabe erhalten Sie von mir ein Angebot.
- Wenn Sie sich für einen Versicherungsschutz mit oder ohne Selbstbeteiligung entschieden haben, kann ich Ihre Reiseversicherung direkt im Buchungssystem der ERGO Reiseversicherung einbuchen.
- Die Versicherungsunterlagen erhalten Sie unmittelbar per Mail.
So sind Sie auch nachträglich noch abgesichert – schnell, unkompliziert und sicher.
⚠️ Wann ein nachträglicher Abschluss nicht möglich ist
Eine Genehmigung kann nicht erteilt werden, wenn:
- die Reise in weniger als 14 Tagen beginnt,
- es sich um eine Jahresversicherung handelt,
- es um eine Eintrittskarten-Versicherung geht oder
- die Reise in eines der folgenden Länder führt: Afghanistan, Bahrein, Belarus, Burkina Faso, Haiti, Iran, Irak, Israel, Jemen, Jordanien, Kuweit, Katar, Libanon, Libyen, Myanmar, Niger, Oman, Palästinensische Autonomiegebiete, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Südsudan, Sudan, Syrien, Tschad, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik.

Reiseversicherung nachträglich abschließen
💬 Jetzt Genehmigung für den nachträglichen Abschluss beantragen
Füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Ich kümmere mich anschließend darum, dass Ihre nachträgliche Genehmigung beantragt wird.
Ich melde mich schnellstmöglich mit Ihrem individuellen Angebot und buche die Reiseversicherung auf Wunsch für Sie ein.
Wichtig: Wenn die Genehmigung erteilt wird, gilt sie immer nur für denselben Tag!
💡 Mein Tipp
Zögern Sie nicht, mich direkt zu kontaktieren, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Reiseschutz noch abgeschlossen werden kann.
Oft lässt sich eine Lösung finden – auch wenn die Frist schon abgelaufen ist.
❓ Häufige Fragen zur nachträglichen Reiseversicherung
1. Kann ich eine Reiseversicherung auch nach Ablauf der Abschlussfrist noch abschließen?
Ja! Wenn die Abschlussfrist bereits verpasst wurde, kann in vielen Fällen trotzdem noch eine nachträgliche Genehmigung beantragt werden.
Ich übernehme das für Sie. Bei der ERGO Reiseversicherung kann ich eine individuelle Genehmigungsnummer anfordern, mit der der Reiseschutz nachträglich im System eingebucht wird. So sind Sie auch dann noch abgesichert, wenn die Frist eigentlich abgelaufen ist.
2. Wie lange nach der Buchung kann ich eine Reiseversicherung noch abschließen?
Bei der ERGO Reiseversicherung gilt:
- Bis 30 Tage vor Reisebeginn ist der reguläre Abschluss jederzeit möglich.
- Wenn Ihre Reise in weniger als 30 Tagen nach der Reisebuchung startet, haben Sie 3 Werktage nach der Buchung Zeit, die Versicherung abzuschließen.
- Nach dieser Frist ist ein Abschluss nur mit Genehmigung möglich – ich unterstütze Sie gerne dabei.
3. Wann ist ein nachträglicher Abschluss nicht mehr möglich?
Eine nachträgliche Genehmigung kann nicht erteilt werden, wenn
- Ihre Reise in weniger als 14 Tagen beginnt,
- Sie eine Jahresversicherung oder Eintrittskarten-Versicherung wünschen oder
- die Reise in bestimmte, risikoreiche Länder führt (z. B. Iran, Russland, Sudan oder Syrien).
Ich prüfe für Sie, ob Ihr Reiseschutz im Einzelfall noch möglich ist.
4. Warum gibt es überhaupt eine Abschlussfrist für Reiseversicherungen?
Die Abschlussfrist dient dazu, Missbrauch zu verhindern. Eine Versicherung soll immer vor Eintritt eines möglichen Schadens abgeschlossen werden – nicht erst, wenn sich eine Erkrankung, ein Unfall oder ein Reiserücktritt bereits abzeichnet.
Darum legt die ERGO klare Fristen fest, die aber in Ausnahmefällen über die Genehmigung flexibel erweitert werden können.