Was leistet eigentlich die Storno-Versicherung ganz genau?
Wenn Corona endlich vorbei ist
Glücklicherweise erfreut sich der Urlaub in Deutschland nach wie vor großer Beliebtheit! Und es haben auch einige Menschen, die sonst ins Ausland geflogen sind, in den letzten Jahren die Heimat für sich neu entdeckt.
Bei einer Stornierung von Urlaubsreisen haben allerdings drei Jahre lang (fast) alle Gäste nur an Corona gedacht.
Nun rücken jedoch wieder andere Gründe für den Abschluss einer Reiseversicherung in den Vordergrund.
Zur Beratung Ihrer Gäste können Sie sich hier einen umfassenden Überblick über das Leistungsspektrum der "Storno-Versicherung für Urlaub in Deutschland" verschaffen. Denn es gibt jede Menge Krankheiten und eine Vielzahl von Gefahren und Vorkommnissen, die alle bei der ERGO Reiseversicherung abgesichert sind, z.B. auch die Erkrankung des zur Reise angemeldeten Hundes, Elementarereignisse am Urlaubsort, Kurzarbeit, Umbuchungsgebühren, Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder die Erstattung des Einzelzimmerzuschlages. Hätten Sie das gewusst?
Von Autopannen, verlorenen Schlüsseln und Schäden in der Unterkunft mal ganz abgesehen...
Wichtig: Die hier vorgestellten Leistungen beziehen sich alle auf unser "kleines" Produkt "Storno-Versicherung"! Ca. 80 % der Abschlüsse entfallen übrigens auf diese preiswertere Variante.
In der StornoPlus-Versicherung sind noch wesentlich mehr Leistungen enthalten. Fordern Sie gern eine aktuelle Übersicht bei mir an.
Vorab: Definition Risikopersonen
Wer kann alles den Versicherungsfall auslösen?
Grundsätzlich können alle Mitreisende, also diejenigen, die die Versicherung abgeschlossen haben, den Versicherungsfall auslösen.
Außerdem noch folgende "Risikopersonen" (auch wenn sie nicht mit in den Urlaub fahren!):
1. Die Angehörigen.
Als Angehörige gelten: Ehe- bzw. Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
Kinder; Eltern; Adoptivkinder; Adoptiveltern; Pflegekinder; Pflegeeltern; Stiefkinder; Stiefeltern; Großeltern; Geschwister; Enkel; Tanten; Onkel; Nichten; Neffen; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; Schwägerinnen.
2. Betreuungspersonen.
Betreuungspersonen sind diejenigen, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen; Beispiel: Au-pair.
3. Die Mitreisenden.
Bei Buchung von maximal vier Personen und bis zu zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, sind die Mitreisenden
und deren Angehörige und Betreuungspersonen Risikopersonen, die den Versicherungsfall auslösen können.
Inhalt Reiserücktrittskosten-/Stornokostenversicherung
Versicherte Rücktrittsgründe und Leistungen bei Stornierung einer Reise
Was ist versichert, wenn Ihre Gäste die Reise stornieren müssen?
Wenn Ihre Gäste die Reise stornieren müssen, erstattet die ERGO Reiseversicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten, die Sie Ihrem Gast berechnen.
Welche Ereignisse sind versichert?
- Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Unerwartet ist die Erkrankung dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde. "Schwer" bedeutet: ein Arzt muss immer die Reiseunfähigkeit bestätigen!
- Versichert ist die unerwartete Verschlechterung einer Erkrankung, die bei Abschluss der Versicherung bereits bestand. Voraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss erfolgte keine Behandlung. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen.
Versicherte Ereignisse sind außerdem:
A) Tod.
B) Eine schwere Unfallverletzung.
C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes.
D) Schwangerschaft.
E) Impfunverträglichkeit.
F) Bruch von Prothesen.
G) Lockerung von implantierten Gelenken.
H) Feuer und Elementarereignisse am Urlaubsort vor Reiseantritt;
I) Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten.
Voraussetzung: Die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder die einer mitreisenden Risikoperson ist erforderlich, um den Schaden festzustellen.
J) Die betriebsbedingte Kündigung.
Ihr Gast möchte trotzdem trotzdem reisen? Dann erstatten wir anstelle der Stornokosten den Restreisepreis. Das ist der versicherte Gesamtreisepreis abzüglich der geschuldeten oder schon geleisteten Anzahlung. Wir erstatten den Restreisepreis maximal bis zur Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Eintritt des versicherten Ereignisses.
K) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel.
L) Konjunkturbedingte Kurzarbeit.
Voraussetzung ist: Der Gast oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % verringern.
M) Eine gerichtliche Ladung.
N) Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann.
Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich.
O) Der Beginn des Bundesfreiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres.
P) Eine unerwartete schwere Erkrankung (im Sinne von Ziffer 4.1), eine schwere Unfallverletzung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes.
Q) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität.
Voraussetzung: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.
R) Bei Klassenreisen: Der endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die versicherte Reise beginnt.
Umbuchungsgebühren
Ihr Gast möchte lieber umbuchen als seine Reise stornieren?
Dann erstatten wir die Umbuchungsgebühren.
Die ERGO Reiseversicherung leistet höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen. Voraussetzung: Ihr Gast hat einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.
Einzelzimmerzuschlag
Ihr Gast hat mit einer bei uns versicherten Risikoperson ein Doppelzimmer gebucht und diese muss die Reise stornieren?
In diesem Fall erstatten wir Ihrem Gast den Einzelzimmerzuschlag.
Voraussetzung: Er entscheidet sich, die Reise allein anzutreten.
Wir leisten höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen.
Voraussetzung: Ihr Gast hat einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.
Verspätete Anreise zum Urlaubsort
Muss Ihr Gast seine Reise verspätet antreten, weil er oder eine Risikoperson von einem versicherten Ereignis betroffen wurde, dann erhält er erstattet:
A) Die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise.
B) Die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten.
Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden und versäumt Ihr Gast dadurch sein erstes versichertes Verkehrsmittel, dann erstattet die ERGO die Mehrkosten der Hinreise bis zu € 500,– pro Person.
Verzögert sich die Hinreise um mehr als zwei Stunden, weil sich ein öffentliches Verkehrsmittel verspätet hat, dann werden die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft) erstattet, maximal € 100,– pro Person.
Inhalt Reiseabbruch-Versicherung
Versicherte gründe und Leistungen bei Abbruch oder Verlängerung einer UrlaubsReise
Was ist versichert, wenn Ihre Gäste die Reise abbrechen oder Ihren Aufenthalt verlängern müssen?
Die ERGO Reiseversicherung entschädigt Ihren Gast
A) Wenn er seine Reise außerplanmäßig beenden muss.
B) Wenn er seine Reise unterbrechen muss.
C) Wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel während seiner Weiter- oder Rückreise verspätet.
D) Wenn er seinen Aufenthalt verlängern muss.
E) Bei Feuer oder Elementarereignissen während seiner Reise.
Was ist versichert, wenn Ihr Gast die Reise abbrechen oder außerplanmäßig beenden muss?
Dann erstatten wir den anteiligen Reisepreis für die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort. Wir erstatten maximal bis zu der Höhe der Versicherungssumme, die der Tarif vorsieht.
Wenn die Reise nicht planmäßig beendet werden kann, erstatten wir die zusätzlichen Kosten der Rückreise.
Welche Ereignisse sind versichert?
- Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Unerwartet ist die Erkrankung dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde.
- Versichert ist die unerwartete Verschlechterung einer Erkrankung, die bei Abschluss der Versicherung bereits bestand. Voraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss erfolgte keine Behandlung. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen.
- Erkrankungen können auch psychische Erkrankungen sein. Eine psychische Erkrankung gilt als schwer, wenn:
A) Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
B) Sie durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen wird.
C) Eine stationäre Behandlung erfolgt.
Versicherte Ereignisse sind außerdem:
A) Tod.
B) Eine schwere Unfallverletzung.
C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes.
D) Schwangerschaft.
E) Bruch von Prothesen.
F) Lockerung von implantierten Gelenken.
G) Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten.
Voraussetzung: Die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder die einer mitreisenden Risikoperson ist erforderlich, um den Schaden festzustellen.
Krank im Urlaub - Zusätzliche Unterkunftskosten - verlängerter Aufenthalt
Sind zusätzliche Unterkunftskosten versichert?
Wird eine mitreisende Risikoperson wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung stationär behandelt und muss deshalb die Reise unterbrochen bzw. verlängert werden, erstattet die ERGO die nachgewiesenen zusätzlichen Unterkunftskosten bis zu € 1.500,–, bei ambulanter Behandlung bis zu € 750,–.
Wenn wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung eine stationäre Behandlung während der Reise nötig wird und deshalb die Reise unterbrochen wird, erstatten wir den anteiligen Reisepreis für nicht in
Anspruch genommene Reiseleistungen.
Feuer oder Elemtarereignisse am Urlaubsort
Kann Ihr Gast seine Reise nicht planmäßig beenden, weil Feuer oder Elementarereignisse am Urlaubsort die Rückreise unmöglich machen, dann erstatten wir die Mehrkosten für:
- Die außerplanmäßige Rückreise.
- Den verlängerten Aufenthalt.
Elementarereignisse sind z.B. Explosion; Sturm; Hagel; Blitzschlag; Hochwasser; Überschwemmung; Lawinen; Erdrutsch.
Autoreise-Schutz
Versicherte Leistungen bei Anreise und Während des Urlaubes
Wird das Kraftfahrzeug Ihres Gastes unmittelbar vor Reiseantritt oder während der Reise aufgrund Unfall oder Panne fahruntauglich und kann die Reise deshalb nicht planmäßig fortgesetzt werden, erstattet die ERGO Reiseversicherung:
- Die nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
- oder zusätzliche Reisekosten bis maximal € 500,– pro Person.
- Zudem werden die Kosten für ein Mietfahrzeug in vergleichbarer Kfz-Klasse bis € 500,– erstattet.
Mobiliar- und Schlüssel-Schutz
Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in der gemieteten Unterkunft
Wenn Ihr Gast Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in der von ihm gemieteten Unterkunft verursacht hat, übernimmt die ERGO Reiseversicherung maximal bis € 1.000,- den von ihm als Schadensersatz geschuldeten Betrag.
Voraussetzung: Der voraussichtliche Schaden übersteigt € 25,–.
Einige typische Beispiele finden Sie in meinem Beitrag zum Mobiliar- und Schlüsselschutz >>
Abhandenkommen von Schlüsseln
Wenn Ihrem Gast die Schlüssel für die gemietete Unterkunft abhanden gekommen sind, erstatten wir im Versicherungsfall maximal bis € 1.000,- die von ihm geschuldeten Kosten für:
- Das Anfertigen von Ersatzschlüsseln.
- Das Öffnen von Türen durch den Schlüsselnotdienst, sofern kein Zweitschlüssel verfügbar ist.
- Den Austausch einzelner Schlösser oder gesamter Schließanlagen.
- Voraussetzung hierfür ist: Der Austausch ist notwendig, um Missbrauch durch Dritte zu vermeiden.
Ausschlüsse
Was ist generell nicht Versichert?
Sie haben keinen Versicherungsschutz bei Schäden durch
- Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen;
- Pandemien;
- Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung;
- Beschlagnahme und andere Eingriffe von hoher Hand;
- Schäden durch Krieg; Bürgerkrieg; kriegsähnliche Ereignisse; innere Unruhe.
Was ist zusätzlich in den einzelnen Versicherungssparten nicht versichert?
1. In der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung
Die ERGO Reiseversicherung leistet nicht:
- Für Stornoentgelte; Beispiel: Bearbeitungsgebühren für eine Reisestornierung oder Servicegebühren
- Für sonstige Bearbeitungsgebühren; Beispiel: Bearbeitungsgebühren der Fluggesellschaft, die nicht schon bei Buchung ausgewiesen und mitversichert sind.
2. Beim Mobiliar- und Schlüssel-Schutz
Die ERGO Reiseversicherung leistet nicht für:
- Schäden, die durch eine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles entstehen.
- Schäden, die aufgrund mangelhafter Beschaffenheit oder des gewöhnlichen Gebrauchs der Mietsache durch Abnutzung oder Verschleiß entstehen.
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes.
- Schäden, für die Ihr Gast nicht haftbar ist (Beispiel: Raub des Schlüssels).
Selbstbeteiligung
In der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung sowie im Autoreise-Schutz gibt es eine Selbstbeteiligung. 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 € je versicherter Reise trägt Ihr Gast selbst.
Beim Schlüssel- und Mobiliar-Schutz gibt es keine Selbstbeteiligung.
Die hier aufgezeigten Leistungen und Ausschlüsse aus unserer Storno-Versicherung sind nicht vollständig!
Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen für die Storno-Versicherung für Tourismus in Deutschland.
Mit der Storno-Versicherung ist Ihr Gast schon sehr gut vor und während seines Urlaubes abgesichert. Noch mehr Leistungen am Urlaubsort erhält er in der StornoPlus-Versicherung. Im PDF-Flyer, in dem Ihr persönlicher Buchungslink integriert wird, kann sich Ihr Gast schnell über BEIDE Produkte informieren, die Preise vergleichen und direkt buchen. Sie brauchen das PDF nur Ihren Mails beifügen! |