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Können Reiseversicherungen umgebucht oder storniert werden?

Arme schauen aus einem Auto auf der Wiese als Synonym für Stornierungen von Reiseversicherungen
Auch Reiseversicherungen können umgebucht und storniert werden

Umbuchung und Stornierung von Reiseschutz

Neuer Reisetermin mit alter Reiseversicherung?


Manchmal ändern sich Reisepläne und die bereits gebuchte Reise muss umgebucht werden. Oder ganz abgesagt werden. Viele Urlauber fragen sich dann, ob sie ihren bestehenden Reiseschutz bei der ERGO Reiseversicherung einfach auf den neuen Reisetermin "mitnehmen" können oder die Versicherungsprämie auch wieder zurück erstattet bekommen.

So viel schon mal vorneweg: Alle Reiseversicherungen, die keine Reiserücktritts-Versicherung oder Stornokosten-Versicherung enthalten können bis zum Reisebeginn wieder storniert werden. Die Versicherungsgesellschaft hat bzw. hatte noch gar kein Risiko und muss Ihnen deshalb die Versicherungsprämie auch wieder zurück erstatten. Das betrifft u.a. die Reisekranken-Versicherung und die Reisegepäck-Versicherung. 

 

Wie verhält es sich nun aber mit einer Reiserücktritts-Versicherung? Oder mit einem Versicherungspaket in dem eine Rücktrittskosten-Versicherung enthalten ist?


Kann ich meine Reiserücktritts-Versicherung bei einer Umbuchung "mitnehmen"?

Heutzutage können viele Urlauber nicht immer alles ganz genau planen. Der Arbeitsmarkt und das Arbeitsumfeld sind flexibler geworden. Inflation, Heizkosten-Erhöhung und die Kriege in der Welt bestimmen die Gedanken und Planungen.

 

Eine Reise, die heute fest gebucht wurde, muss vielleicht in einiger Zeit schon wieder auf ein neues Reisedatum umgebucht werden. Oder verkürzt oder verlängert werden.

 

Viele Urlauber fragen sich nun, ob sie ihre bestehende Reiseversicherung einfach "mitnehmen" können?

 

Darauf gibt es eine klare Antwort: Ja, wenn Sie Ihre fest gebuchte Unterkunft auf einen neuen Reisetermin verschieben, wird Ihre bestehende Reiserücktritts-Versicherung quasi auf den neuen Termin "umgebucht".

 

Wie das genau geht und welche beiden Varianten es gibt, erkläre ich Ihnen gern.

 

Sie können beruhigt sein: bei einer Terminverlegung ist Ihr Geld für die Reiseversicherung nie weg!

Was ist bei einer Reise-Umbuchung in Bezug auf den Reiseschutz genau zu tun?

Variante A)  Die Versicherungsprämie bleibt gleich

Eine Reiserücktritts-Versicherung sichert ja immer den jeweiligen, individuellen Reisepreis ab. Die Versicherungstarife der ERGO Reiseversicherung orientieren sich dabei an sogenannten Reisepreis-Staffeln. Zum Beispiel kostet die Reiserücktritts-Versicherung für einen Urlaub in Deutschland für einen Reisepreis von 620 € genauso viel wie für einen Reisepreis von 780 €. Beide Urlaubspreise liegen in der Reisepreis-Staffel von 600 - 800 €. 

 

Wenn Sie also auf einen anderen Reisezeitraum umbuchen, dann schauen Sie bitte, ob Sie immer noch denselben Tarif in Anspruch nehmen können. Wenn die Versicherungsprämie auch für den neuen Reisetermin - mit einem eventuell anderen Reisepreis - gleich bleibt, dann gilt folgendes:

 

Die Reiseversicherung wird einfach nur "mitgenommen".

Sie brauchen nichts weiter tun! Sie brauchen es NICHT der Versicherung zu melden!

 

Wichtig:

Auf der neuen Reisebuchung muss man eindeutig sehen können, dass es sich um eine Umbuchung handelt. Am besten mit altem und neuem Reisezeitraum bzw. mit derselben Buchungs- oder Vorgangsnummer. 

 

Das ist deshalb so wichtig, damit später im Schadensfall die Mitarbeiter in der ERGO-Leistungsabteilung sehen können, dass die abgeschlossene Versicherung auch wirklich zu der Reisebuchung passt, auch wenn das Reisebeginn-Datum auf der Versicherungspolice von dem in der neuen Buchungsbestätigung abweicht.  

Variante B) Die Versicherungsprämie ändert sich

Ergibt sich nach der Reisetermin-Verlegung allerdings ein gravierend höherer oder niederer Reisepreis, so dass die Versicherungsprämie in einer neuen Reisepreis-Staffel neu berechnet werden muss, dann gilt folgendes:

 

Die Storno- bzw. Reiserücktrittskosten-Versicherung muss auch korrekt "umgebucht" werden!

Dazu muss die alte/ursprüngliche Reiseversicherung storniert werden und gleichzeitig eine neue Reiseversicherung mit dem korrekten Versicherungstarif abgeschlossen werden. 

 

Wichtig: 

Bitte zahlen Sie keine eventuellen Differenzen OHNE gültige Versicherungsprämie an die ERGO Reiseversicherung! Wenn der Zahlungseingang nicht zugeordnet und richtig verbucht werden kann, haben Sie keinen ausreichenden Versicherungsschutz!

 

Bei Reise-Umbuchungen, die Tarif-Änderungen nach sich ziehen, wird Ihnen von der ERGO Reiseversicherung immer die alte Versicherungsprämie komplett zurück erstattet. Voraussetzung: Sie legen der Versicherung die Umbuchungsbestätigung Ihres Reiseanbieters und den Neuabschluss einer Reiseversicherung vor.

 

Was ist also in derartigen Fällen zu tun?

1. Sie schließen für den neuen Reisezeitraum zuerst einmal die gewünschte neue und korrekte Reiseversicherung ab.

Alle Reiseversicherungen finden Sie hier in der Übersicht >

Oder Sie kontaktieren mich und ich berate Sie dazu. Kontakt >

 

2. Danach wenden Sie sich schriftlich an die ERGO Reiseversicherung nach München mit dem Nachweis der alten und neuen Versicherungspolice zusammen mit Ihrem formlosen Antrag auf Rückerstattung der ursprünglichen Versicherungsprämie.

 

Am besten per Mail an contact@ergo-reiseversicherung.de 

 

 

Kann eine Reiserücktritts-Versicherung storniert werden?

Was ist eigentlich, wenn Sie die Reise aus persönlichen Gründen absagen müssen - erhalten Sie dann die Versicherungsprämie von der ERGO Reiseversicherung zurück?

 

Wichtig zu wissen:

Eigentlich werden einmal abgeschlossene Reiserücktritts-Versicherungen nicht storniert, da die Versicherungsgesellschaft ja ab dem Tag des Versicherungsabschlusses "im Risiko" steht. Das heißt, sie muss leisten, also an Sie die Stornokosten zahlen, wenn Sie einen versicherten Rücktrittsgrund haben, z.B. krank werden oder einen Unfall haben.

 

In bestimmten Fällen können Sie aber auch das Geld für die Reisekosten-Rücktrittsversicherung zurück erhalten.

Voraussetzungen für die Rückerstattung einer versicherungsprämie

Eine Stornierung der Versicherungspolice und Rückerstattung der Versicherungsprämie an Sie ist unter einer der folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Reisebuchung wird von Ihrem Reiseveranstalter, Ihrem Gastgeber, der Zimmervermittlung oder dem Ferienvermittler abgesagt, z.B. bei Schäden am Objekt, Baustelle oder Doppelbuchungen.
  • Bei Tarifen ohne Selbstbeteiligung: bei der Stornierung fallen keine Stornokosten an.
  • Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung: bei der Stornierung fallen keine Stornokosten an oder sie liegen unter der Selbstbeteiligung (bis 25 € pro Person).

Wie erhalten Sie Ihre Versicherungsprämie zurück?

Sie reichen bitte schriftlich Ihr Anliegen bei der ERGO Reiseversicherung ein. Ihr Anliegen auf Erstattung der Versicherungsprämie wird dort geprüft. Wenn alles okay ist und eine der oben genannten Voraussetzungen zutrifft, wird an Sie das Geld so zurück überwiesen wie Sie es online bezahlt haben (Bankverbindung, PayPal oder Kreditkarte).

 

Wichtig sind folgende Angaben:

 

Betreff: Rückerstattung der Versicherungsprämie (mit Angabe der Versicherungsnummer)

 

Im Text:

  • Ihr Name 
  • Höhe des Versicherungsbetrages
  • Versicherungsnachweis
  • Kurze Info, warum das Geld zurückerstattet werden soll mit einem Nachweis (Buchungsbestätigung und/oder Absage der Reise, Stornorechnung, AGB mit Stornostaffeln o.ä.)

 

per E-Mail: contact@ergo-reiseversicherung.de 

oder

per Post:

 

ERGO Reiseversicherung AG

Postfach 80 05 45

81605 München

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