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Zahlt die private Haftpflichtversicherung bei Schäden im gemieteten Wohnmobil?

Wer mit einem gemieteten Wohnmobil in den Urlaub fährt, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Versicherungsschutz beschäftigen – insbesondere, wenn es um Schäden im Innenraum geht.

 

Viele Camper denken "Es passiert schon nichts." oder "Ich habe ja eine Haftpflicht-Versicherung". Aber reicht die aus?

Innenraum eines gemieteten Wohnmobils mit Frühstück auf dem Tisch. Gut für denjenigen, der einen Innenraum-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat.
Hauptsache, während des Urlaubs geht nichts innen kaputt.

Wer zahlt den Schaden im Womo-Innenraum?

Achtung: die Private Haftpflichtversicherung greift nicht

Die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs stehen – dazu zählt auch ein gemietetes Wohnmobil. Das gilt nicht nur für Unfälle im Straßenverkehr, sondern auch für Missgeschicke im Inneren des Fahrzeugs.

Typische Beispiele für Schäden im Innenraum:

  • Sie stoßen beim Einparken mit dem Ellbogen gegen die Einbauküche – die Schranktür bricht heraus.
  • Ihr Kind springt auf dem Bett, die Halterung des Lattenrosts geht kaputt.
  • Beim Kochen fällt ein heißer Topf auf die Arbeitsplatte und hinterlässt Brandflecken.
  • Sie öffnen das Fenster zu weit – der Haltemechanismus bricht ab.
  • Beim Tragen eines Koffers beschädigen Sie versehentlich den Tisch oder zerkratzen die Innenwand.
  • Eine Wasserflasche fällt um, durchweicht die Polster – es entsteht Schimmel.
  • Ihr Hund zerkratzt die Innenverkleidung oder reißt die Sitzpolster auf.

Solche Schäden gelten als Teile des Fahrzeugs und sind nicht Bestandteil Ihrer privaten Haftpflichtversicherung – selbst wenn der Schaden „versehentlich“ geschieht.

Welche Versicherung schützt Sie?

Beim Mieten eines Wohnmobils ist meist automatisch eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung enthalten. Diese decken jedoch primär:

Kfz-Haftpflicht: Schäden, die Sie Dritten im Straßenverkehr zufügen (z. B. bei einem Unfall).

Vollkasko: Schäden am gemieteten Fahrzeug außen – z. B. bei einem Unfall oder Vandalismus.

 

➡️ Nicht abgedeckt sind in vielen Fällen Schäden im Innenraum, die durch unsachgemäße Nutzung oder Unachtsamkeit entstehen.

Die Lösung: Innenraum-Haftpflichtversicherung der ERGO

Damit Sie bei Schäden im Innenraum eines gemieteten Wohnmobils nicht selbst für hohe Reparaturkosten aufkommen müssen, gibt es spezielle Zusatzversicherungen – zum Beispiel die Innenraum-Haftpflichtversicherung der ERGO Reiseversicherung.

 

Diese Versicherung übernimmt z. B. Kosten bei:

  • beschädigten Möbeln oder Einbauteilen,
  • defekten Fensterverriegelungen,
  • Schäden an Koch- oder Sanitäreinrichtungen,
  • verschmutzten oder beschädigten Polstern.

 

➡️ Versichert sind in der Regel Schäden bis zu 2.500 €, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 250 €. Tierbedingte Schäden sind jedoch häufig ausgeschlossen.

Unser Fazit:

Die private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus, wenn es um Schäden im Innenraum eines gemieteten Wohnmobils geht.

 

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bei der Buchung eine Innenraum-Haftpflichtversicherung wie die der ERGO Reiseversicherung abschließen – vor allem bei längeren Fahrten oder Reisen mit Kindern und Haustieren.

 

Diese Versicherung gibt es allerdings nicht als Einzelversicherung. Sie ist Bestandteil des Wohnmobil-Reiseschutz-Paketes mit weiteren wichtigen Versicherungen rund um Ihren Wohnmobil-Urlaub.