Kreditkarten mit inkludierten Versicherungen

Wissen Sie, wie viel Schutz Kreditkarten wirklich bieten?


Reiseschutz ist nicht gleich Reiseschutz. Damit Ihre Kunden im Notfall nicht überrascht werden, sollten sie die wichtigsten Versicherungsleistungen in ihrer Kreditkarte prüfen:

  • Wer betreut sie bzw. die Familie im Notfall?
  • Werden im Schadensfall alle Kosten übernommen?
  • Welche Personen können den Versicherungsfall auslösen?
  • Sind auch die Mitreisenden versichert und wie lange gilt der Reiseschutz?
  • Ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport eingeschlossen?

1. Wer betreut die Gäste bzw. Ihre Familie im Notfall?

Kreditkarten-Versicherung:

  • Oft wird ein (oder auch mehrere verschiedene) Call-Center mit der Annahme des Notrufes beauftragt.
  • Enthält unter Umständen keine erweiterte Unterstützung im Notfall wie z. B. im Krankheitsfall der Erwachsenen die Betreuung und Rückholung von kleinen Kindern.

ERV-Reiseschutz:

  • Alle Notrufe werden von einer professionellen Notrufzentrale angenommen.
  • Unsere erfahrenen Mitarbeiter und Reisemediziner stehen Ihnen und Ihrer Familie im Notfall rund um die Uhr zur Seite. Sie betreuen Sie vor Ort (inkl. Kinderbetreuung und Rückholung im Krankheitsfall der Erwachsenen).
  • Weltweit - 365 Tage im Jahr.
  • Wenn der Reiseantritt z. B. aufgrund einer Krankheit gefährdet ist, hilft unsere Telefonische Stornoberatung bei der Entscheidung zwischen Reise und Stornierung 

2. Werden im Schadensfall alle Kosten übernommen?

Kreditkarten-Versicherung:

 

Bei Storno bzw. Abbruch:

  • Deckt evtl. nur einen fixen Betrag an Reisekosten ab, der nicht ausreicht.
  • Oft muss der ganze Reisepreis mit der Karte bezahlt werden, um versichert zu sein (die Anzahlung allein reicht nicht aus).
  • Greift in der Regel nur für Stornos bis zum Reiseantritt d. h., übernimmt nicht Ihre Stornokosten bei Reiseabbruch.
  • Schließt wichtige Reiserisiken (z.B. Schaden am Eigentum) evtl. aus.

Bei Krankheit bzw. Unfall auf der Reise:

  • Leistet im Notfall häufig nur bis zu einem Maximal-Betrag. Zusätzliche Kosten müssen die Gäste selbst tragen.
  • Übernimmt die Krankheitskosten meist nur bis zu einer gewissen Anzahl von Tagen.

ERV-Reiseschutz:

 

Bei Storno bzw. Abbruch:

  • Sichert den individuellen Reisepreis mit dem passenden Tarif ab.
  • Schützt auch während der Reise und sichert die Stornokosten nach dem Reiseantritt (z.B. nach dem Check-in) bei Reiseabbruch ab.
  • Sichert die Gäste gegen die wichtigsten Risiken zuverlässig ab (inkl. Schaden am Eigentum).

Bei Krankheit bzw. Unfall auf der Reise:

  • Übernimmt die Kosten für die notwendige Heilbehandlung im Ausland und den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport – in voller Höhe.
  • Zahlt unbegrenzt bis zur Rückkehr nach Hause.

3. Welche Personen aus dem Umfeld können den Versicherungsfall auslösen?

Kreditkarten-Versicherung:

 

In der Regel nur ein eingeschränkter Personenkreis. 

 

ERV-Reiseschutz: 

  • Angehörige: Ehe- und Lebenspartner oder Lebensgefährten sowie deren und die eigenen Eltern, Großeltern, Stief- und Adoptiveltern, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Pflegekinder und -eltern, Enkelkinder, Geschwister, Schwager und Schwägerin, Schwiegereltern und -kinder, Onkel, Tante, Nichte und Neffe;
  • 4 Personen und maximal 2 Kinder, die miteinander verreisen: Mitreisende sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen, sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben.
  • Betreuungspersonen, die mitreisende oder daheimgebliebene minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

4. Sind auch Mitreisende versichert und wie lange gilt Ihr Reiseschutz?

Kreditkarten-Versicherung: 

  • Häufig ist nur der Kreditkarteninhaber abgesichert (und oft nur, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde).
  • Ist evtl. zeitlich befristet (z.B. nur für Reisen, die in den nächsten 12 Monaten nach der Buchung stattfinden oder solange die Kreditkarte gültig ist).

ERV-Reiseschutz: 

  • Ob Familien-, Gruppen- (inkl. Reiseleiterrisiko) oder Schülerreise – jede Reisegruppe wird so abgesichert, dass alle rundum geschützt sind.
  • Die Gäste können sich für jede Reise neu absichern oder sie wählen die Jahres-Versicherung. Einmal abgeschlossen, gilt diese auf jeder Urlaubs- und Geschäftsreise automatisch, sobald sie sich 50 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernen (auch bei Tages- oder Wochenendausflügen; pro Reise max. 45 Tage am Stück).

5. Ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport eingeschlossen?

Achtung: Auf diesen Unterschied kommt es im Notfall bei Auslandsreisen an!

Kreditkarten-Versicherung:

 

Viele Kreditkarten beinhalten nur den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport.

ERV-Reiseschutz:

 

Die ERV sichert immer den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ab.

 

Das bedeutet:

  • Die Sicherheit und Genesung der Urlauber steht bei uns an erster Stelle. Sobald sie transportfähig sind, werden sie als Patient nach Hause zurückgeholt.
  • Die Ärzte und Reisemediziner unserer Notrufzentrale setzen sich direkt mit dem behandelnden Arzt im Ausland in Verbindung und tauschen sich regelmäßig aus. Sie prüfen die Behandlungsmöglichkeiten vor Ort und entscheiden gemeinsam mit dem Gast über den Rücktransport.

Laden Sie sich hier den PDF-Endkunden-Flyer für Ihre Beratung und zur Weitergabe runter

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Ist der Versicherungsschutz in Kreditkarten ausreichend? Prüfen Sie selbst!
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