· 

Schadenbearbeitung bei der ERGO Reiseversicherung

Frau mit Laptop im Bett zur Versicherung-Schadenbearbeitung und Online Schadenmeldung bei der ERGO Reiseversicherung

Leitfaden für die Schadensmeldung


Wie erhalten Sie bei einer Stornierung, einem Krankheitsfall im Ausland oder bei einem anderen Schaden am schnellsten Ihr Geld von der ERGO Reiseversicherung zurück?

  • Was müssen Sie selbst tun?
  • Welche Unterlagen und Dokumente sind notwendig?
  • Wo können Sie sich hinwenden, damit der Schaden schnellstmöglich bezahlt wird?

Die ERGO Reiseversicherung hat dazu einen Schaden-Leitfaden erstellt. Sie finden ihn ganz unten zum Download. 

Was müssen Sie tun, wenn Sie stornieren oder früher abreisen müssen?

1. Schaden möglichst gering halten und unverzüglich anzeigen.

Sie möchten Ihre Reise oder Flugbuchung stornieren?

Damit es keine Missverständnisse gibt, stornieren Sie immer schriftlich und lassen sich dazu eine Bestätigung geben.

Wenn kein verspäteter Reiseantritt oder eine Umbuchung möglich ist, sollte die Reise unverzüglich storniert werden, bevor sich die Stornokosten (bei gestaffelten Stornogebühren) erhöhen. 

 

2. Rechnungserstellung durch Ihren Leistungsträger:

Bei einer Stornierung oder früheren Abreise wird Ihr Vermieter, Ihr Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft und alle anderen Leistungsträger Ihnen die entsprechende Stornokostenrechnung/ Mietausfallrechnung gemäß seinen AGB zuschicken. 

 

Sie zahlen die vertraglich verbindlichen Stornokosten immer direkt an Ihren Leistungsträger, da Sie mit diesem Unternehmen einen Vertrag geschlossen haben (Reisevertrag, Mietvertrag, Beförderungsvertrag o.ä.)

 

Wenn Sie im Besitz einer gültigen Versicherungspolice der ERGO Reiseversicherung sind (fristgerechter Abschluss und Bezahlung) und zudem einen versicherten Rücktrittsgrund haben, bekommen Sie Ihre Stornokosten von der Versicherung erstattet.

Die telefonische Stornoberatung

Die Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung berät Sie bei medizinischen und allgemeinen Stornierungsfragen. Eventuell kann das Storno sogar vermieden werden! 

 

Ihr Vorteil:

Im Telefongespräch klären die Experten der ERGO Reiseversicherung mit Ihnen die Stornofristen und prüfen Möglichkeiten, Ihre Reise doch noch zu retten.

Steht fest, dass Sie nicht wie geplant verreisen können (Beispiel: Attest liegt vor), prüfen Sie bitte sofort, ob ein verspäteter Reiseantritt oder eine Umbuchung möglich wäre. Ist dies nicht möglich, stornieren Sie Ihre Reise, bevor sich die Stornogebühren erhöhen.

 

Bitte kontaktieren Sie die Telefonische Stornoberatung: 

  • wenn Sie z.B. vor der Reise erkranken und nicht wissen, ob Sie bis zum Reiseantritt wieder gesund werden.
  • wenn ein Angehöriger oder ein Mitreisender erkrankt ist.
  • wenn Sie aus einem anderen Grund nicht in der Lage sind zu reisen (z.B. Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, unvorhergesehene Arbeitslosigkeit oder Schaden am Eigentum z.B. Wasserrohrbruch).
Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung

Vorgehensweise bei Schäden in der FerienWohnung oder Schlüsselverlust

Wenn Sie in der Ferienunterkunft einen Schaden verursacht oder Ihren Schlüssel verloren haben, erstellt der Geschädigte die erforderliche Rechnung und Sie bezahlen diese erst einmal an ihn. Von der ERGO Reiseversicherung erhalten Sie dann Ihr gezahltes Geld zurück.

Voraussetzung: die Storno-Versicherung für Urlaub in Deutschland wurde abgeschlossen. Die enthält den Schlüssel- und Mobiliarschutz.

Sie haben im Urlaub einen Notfall? Kontaktieren Sie die Notrufzentrale!

Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung

Erfahrene Mitarbeiter und Reisemediziner der Assistance-Gesellschaft sind im Notfall rund um die Uhr für Sie da. 

Nennen Sie Ihre Versicherungsnummer und schildern Sie kurz, wem, was, wann und wo passiert ist. Die Mitarbeiter sprechen mit den Ärzten vor Ort, übernehmen die notwendigen Kostengarantien für Sie, organisieren Ihren Rücktransport u.v.m.

 

Nicht vergessen: Sollten Sie krankheitsbedingt Ihre Reise abbrechen müssen, lassen Sie sich vom Arzt vor Ort ein Attest ausstellen, damit Ihnen die Kosten für die medizinische Behandlung und die entgangenen Reiseleistungen erstatten werden können.

 

Wichtig: Nehmen Sie unbedingt Ihre Versicherungsbestätigung mit in den Urlaub! Und speichern sich am besten die Nummer für die Notrufzentrale in Ihr Handy!


Air Doctor - in allen Krankenversicherungen der ERGO inklusive

Mit dem Air Doctor finden Sie als Urlauber mit einer Reisekranken-Versicherung der ERGO Reiseversicherung immer den richtigen Arzt und können online gleich einen Praxis- oder Hausbesuch buchen. Alternativ auch eine Video-Sprechstunde. Das Air Doctor-System sucht bei über 20.000  Fach- und Allgemeinärzten, die zertifiziert sind und Ihre Sprache sprechen.

 

Den Schaden brauchen Sie nicht einreichen. Die Kosten rechnet die Versicherung direkt mit dem Arzt ab.

Wie der Air Doctor genau funktioniert, erfahren Sie hier >>

Was müssen Sie bei der ERGO Reiseversicherung einreichen?

Sie reichen am bitte immer Ihre vollständigen Unterlagen bei der ERGO Reiseversicherung ein. Es ist hilfreich abzuwarten, bis alle Unterlagen vollständig da sind und zusammen einzureichen. Bevor nicht alles komplett ist, wird der Schaden nicht bearbeitet und auch kein Geld gezahlt.

 

Bei einem Rücktritt von der Reise:

  • Versicherungsnachweis, z.B. Versicherungspolice oder Kopie vom Kontoauszug
  • Original-Buchungsbestätigung des Vermieters, Hotels, Beförderungsunternehmen oder Reiseveranstalters
  • Original-Stornokostenrechnung des Vermieters, Hotels, Beförderungsunternehmen oder Reiseveranstalters
  • Ggf. Original-Fahrscheine, Flugtickets, Eintrittskarten o.ä. 
  • Nachweis zum Rücktrittsgrund, z.B. ein Arztattest, eine Kopie der Sterbeurkunde, eine Kopie des Kündigungsschreiben o.a.
  • Bei Privatvermietungen: eine Bestätigung des Vermieters, dass nicht weitervermietet werden konnte

Zusätzlich bei einem Reiseabbruch:

  • Angabe des genauen Datums, an dem die Reise abgebrochen wurde
  • Nachweis über die Höhe der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • Nachweis über die Mehrkosten der Rückreise (z.B. zusätzliche Fahrscheine)
  • Nachweis zum Grund des Abbruchs, z.B. das Arztattest vom Arzt am Urlaubsort

Bei anderen Schäden:

  • Versicherungsnachweis
  • Original-Rechnungen des Geschädigten
  • Arztrechnungen, Rechnungen für Medikamente und Hilfsmittel, Transportkosten etc.

Kontakt ERGO Reiseversicherung AG

Schadenmeldung bei der ERGO Reiseversicherung

Melden Sie Ihren Schaden direkt online oder per Telefon. So bekommen Sie schnell Ihr Geld zurück.

 

Auf der Internetseite der ERGO Reiseversicherung finden Sie:

  • Online- oder PDF-Schadensformulare
  • Infos über die einzureichenden Unterlagen je Versicherung

Jahres-Versicherungskunden können Arztrechnungen auch direkt über die ERV travel & care App einreichen mit

der „2-Werktage-Bearbeitungsgarantie“.

Mehr Infos zur Jahresversicherung >


Nützliches für Ihre Schadenbearbeitung zum Download

Download
Leitfaden "Ihr Ersthelfer im Notfall"
Schadensfall-Leitfaden.pdf
Adobe Acrobat Dokument 539.5 KB
Download
Camping-Urlaub-Leitfaden "Ihr Ersthelfer im Notfall"
Camping-Schadensfall-Leitfaden.pdf
Adobe Acrobat Dokument 723.9 KB
Download
Ärztliche Bescheinigung
Aerztliche_Bescheinigung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 237.2 KB

Weiter sagen

Kennen Sie noch jemanden, für den das interessant ist? Dann empfehlen Sie diese Seite doch gern weiter!


Kommentar schreiben

Kommentare: 0